Meldung trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
(LifePR) - Im zugrunde liegenden Fall hatte die Antragstellerin am Tag nach Versäumung eines Meldetermins bei der Agentur für Arbeit bzw. bei der ARGE/Jobcenter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihres Arztes vorgelegt, obwohl in der Meldeaufforderung ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass im Fall einer krankheitsbedingten Unfähigkeit zur Wahrnehmung des Termins eine besondere Bescheinigung vorzulegen sei. Daraufhin kürzte die Behörde Ihre Leistungen. Das aufgerufene Gericht machte klar, dass die Behörde in Einzelfällen eine solche besondere Bescheinigung im Fall einer krankheitsbedingten Unfähigkeit zur Wahrnehmung des Termins verlangen darf. Zudem hatte der Leistungsträger die Betroffene zuvor darauf hingewiesen, dass eine "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" nicht ausreicht, um die krankheitsbedingte Unfähigkeit zur Wahrnehmung des Meldetermins nachzuweisen und eine bestehende Arbeitsunfähigkeit die Meldepflicht nicht entfallen lässt, erklären ARAG Experten (SG Karlsruhe, Az.: S 15 AS 3923/10 ER).
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Datum: 01.12.2010 - 06:33 Uhr
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