Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins / Herbsttagung vom 25. bis 27. November 2010 in Hannover
(LifePR) - In Familiensachen ist das sonst im Zivilrecht übliche Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde nicht gegeben. Infolge der tiefgreifenden Reform des Familienrechts, insbesondere auf dem Gebiet des Unterhaltsrechts, ist die Beschränkung des Rechtswegs unverständlich. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert daher die Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde auch in Familiensachen, um zügig eine höchstrichterliche verbindliche Klärung offener Fragen zu erreichen.
Wohl kein anderes Rechtsgebiet hat in den vergangenen zwei Jahren derart tiefgreifende Veränderungen erfahren wie das Familienrecht. Zuerst Anfang 2008 die Unterhaltsreform, dann in 2009 die Reform des Versorgungsausgleichs, die Reform des Güterrechts und - nicht zuletzt - die Reform des Familienverfahrensrechts selbst, haben jede Menge neue Fragen und Unsicherheiten aufgeworfen, die dringend einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen. Und entgegen der Einschätzung des Gesetzgebers sind die Oberlandesgerichte nicht immer bereit, in strittigen Fragen auch die Revision zuzulassen, um eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu ermöglichen. "Manche Senate an den Oberlandesgerichten verweigern konsequent die Zulassung der Revision - selbst wenn sie auf die strittigen Fragen oder die Abweichung von der BGH-Rechtsprechung deutlich hingewiesen werden", kritisiert Rechtsanwalt Jochem Schausten, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV, die Praxis vieler OLG-Senate.
Wie dringend die Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde ist, zeigt sich ganz besonders daran, dass manche Oberlandesgerichte in ihren unterhaltsrechtlichen Leitlinien trotz entgegenstehender BGH-Rechtsprechung immer noch ein Altersphasenmodell beim Betreuungsunterhalt propagieren - und die Senate dann auch so entscheiden, ohne die Revision zuzulassen.
Nur die Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde wird erreichen, dass der Wille des Gesetzgebers und die Rechtsprechung des BGH zügig umgesetzt und tatsächlich auch flächendeckend von allen Oberlandesgerichten angewandt wird. Dadurch kann auch erreicht werden, dass die für viele Betroffene unverständlichen Unterschiede in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte mittelfristig beseitigt werden.
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Datum: 25.11.2010 - 04:17 Uhr
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