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Schutz von Frauen und Mädchen gegen Gewalt: Rechtsanspruch statt Mittelkürzungen

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Schutz von Frauen und Mädchen gegen Gewalt: Rechtsanspruch statt Mittelkürzungen


(pressrelations) - Schutz von Frauen vor sexualisierter und häuslicher Gewalt gehört zu den Grundrechten in diesem Land. Um dieses zu garantieren, benötigen die etwa 360 Frauenhäuser endlich eine sichere, bedarfsgerechte und planbare Finanzierung", so Cornelia Möhring anlässlich des Internationalen Tages der Vereinten Nationen gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen am 25. November. Die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

"Deshalb bleiben wir bei unserer Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Finanzierung der Frauenhäuser und einem ungehinderten Zugang für alle betroffenen Frauen und deren Kinder, unabhängig von sozialer oder ethnischer Herkunft. Die Bundesregierung muss hier endlich handeln. Besonders dringend ist ein Rechtsanspruch auf eine Zufluchtsmöglichkeit in allen Fällen von Gewalt. Bisher erfolgen diese Leistungen freiwillig. Statt dessen werden in zahlreichen Bundesländern und Kommunen weitreichende Kürzungen bei den Frauenhäusern vorgenommen und somit die Schutz- und Hilfsmöglichkeiten weiter eingeschränkt."


F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
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Datum: 24.11.2010 - 16:45 Uhr
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