businesspress24.com - Miete darf nur bei vorheriger Anzeige zurückbehalten werden
 

Miete darf nur bei vorheriger Anzeige zurückbehalten werden

ID: 302580


(LifePR) - Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung des Klägers. Sie zahlten für die Monate April, Juni und Juli 2007 keine und für Mai 2007 lediglich einen Teil der Miete. Mit Schreiben vom 05.06.2007 erklärte der Kläger die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs. Die Beklagten widersprachen der Kündigung mit Schreiben vom 14.06.2007 unter Hinweis auf einen Schimmelpilzbefall in mehreren Zimmern. Das Landgericht war der Auffassung, dass den Mietern ein Anspruch auf Beseitigung dieses Mangels zugestanden habe und sie sich auf ein daraus ergebendes Zurückbehaltungsrecht betreffend die Zahlung der Miete berufen könnten. Der BGH hat entschieden, dass ein Zurückbehaltungsrecht der Beklagten an Mietzahlungen, die sie für einen Zeitraum vor der Anzeige des dem Vermieter zuvor nicht bekannten Schimmelpilzbefalls der Wohnung schulden, nicht in Betracht kommt. Das Zurückbehaltungsrecht dient dazu, auf den Schuldner Druck zur Erfüllung der eigenen Verbindlichkeit auszuüben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters besteht daher erst an den nach der Anzeige des Mangels fällig werdenden Mieten, erklären ARAG Experten (BGH, VIII ZR 330/09).




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  DSL-Anschluss kann bei Umzug nicht vorzeitig gekündigt werden
Morgan Stanley P2 Value: neue Klagen eingereicht -
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 24.11.2010 - 05:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 302580
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 60 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Miete darf nur bei vorheriger Anzeige zurückbehalten werden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG



 

Who is online

All members: 10 592
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 187


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.