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DJV stellt klar: Pressefreiheit steht nicht zur Disposition

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DJV stellt klar: Pressefreiheit steht nicht zur Disposition


(pressrelations) - , 23.11.2010 ? Mit Entschiedenheit hat der Deutsche Journalisten-Verband Überlegungen innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion widersprochen, angesichts der möglichen Gefahr terroristischer Anschläge in Deutschland die Pressefreiheit einzuschränken. "Die Pressefreiheit ist als Grundrecht in der Verfassung garantiert", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, "sie steht nicht zur Disposition." Der DJV-Vorsitzende reagierte damit auf Äußerungen des CDU-Politikers Siegfried Kauder, der den Medien Zurückhaltung in ihrer Berichterstattung über mögliche Terroranschläge gesetzlich auferlegen will. Gegenüber dem DJV sprach Kauder davon, dass im akuten Bedrohungsfall Ermittlungsbehörden die Möglichkeit haben sollten, Medienberichte einzuschränken oder gar zu stoppen. Konken entgegnete: "Die freie und kritische Berichterstattung wird von der Verfassung garantiert und gilt nicht nur in den Schönwetterperioden der Demokratie."

Der DJV-Vorsitzende wies darauf hin, dass sich die Medien mit dem Pressekodex bereits vor Jahrzehnten eine zurückhaltende Berichterstattung in Extremsituationen auferlegt hätten. Darin heißt es wörtlich: "Ein abgestimmtes Verhalten zwischen Medien und Polizei gibt es nur dann, wenn Leben und Gesundheit von Opfern und anderen Beteiligten durch das Handeln von Journalisten geschützt oder gerettet werden können. Dem Ersuchen von Strafverfolgungsbehörden, die Berichterstattung im Interesse der Aufklärung von Verbrechen in einem bestimmten Zeitraum ganz oder teilweise zu unterlassen, folgt die Presse, wenn das jeweilige Ersuchen überzeugend begründet ist."


Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
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Datum: 23.11.2010 - 13:45 Uhr
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