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Auf den Beratungszeitpunkt kommt es an – Neue Hoffnung für Medienfonds-Anleger

ID: 300629


(businesspress24) - Nicht nur die Lage für die Anleger des von der Hannover Leasing aufgelegten geschlossenen Medienfonds „MONTRANUS III“ hat sich nach Vorlage der Ergebnisse der Betriebsprüfung im Frühjahr diesen Jahres weiter verschlechtert. Vielfach geht es steuerlich vor allem um die Frage, ob sämtliche Schuldübernahmeverträge von Medienfonds, bei denen die Zahlungsverpflichtungen aus dem Lizenzvertrag durch eine Bank schuldbefreiend übernommen wurden, als abstraktes Schuldversprechen zu werten sind. Diese Ansicht hatte die Bayerische Finanzverwaltung im Frühjahr 2009 in Abweichung der bis dato herrschenden Praxis vertreten, was bislang in vielen Medienfondsbeteiligungen dazu geführt hat, dass die anfänglichen steuerlichen Verluste im großen Umfang entfallen sind und den meisten Anlegern massive Steuernachforderungen beschert hatte.

Doch es erscheint keinesfalls aussichtslos, wenn sich geschädigte Anleger gegen falsche Beratung und unrichtige Versprechen zur Wehr setzen wollen. „Wir empfehlen eine individuelle Überprüfung der Sach- und Rechtslage im Einzelfall, drohen aufgrund der im Jahr 2007 erfolgten Rundschreiben der Fondsgesellschaft zur steuerlichen Problematik mögliche Schadensersatzansprüche zum 31.12.2010 zu verjähren“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche allen betroffenen Anlegern zudem anrät, sich keineswegs auf den Ausgang von der Hannover Leasing eingeleiteten Verfahren vor dem Finanzgericht zu verlassen. „Finanzgerichtliche Verfahren können durchaus 4 bis 7 Jahre dauern, wohingegen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung grundsätzlich in drei Jahren zum Jahresende verjähren, nachdem der Anleger von der Falschberatung Kenntnis hatte oder bei gehöriger Sorgfalt von der Falschberatung hätte Kenntnis erlangen können“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet betroffenen Anlegern Hilfestellung bei der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche an. Unter www.schutzverein.org kann jeder betroffene Anleger einen Fragebogen herunterladen, welcher einer individuellen Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche dem Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. dient.





Weitere Informationen zudem unter info(at)schutzverein.org.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



Leseranfragen:

Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org



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Bereitgestellt von Benutzer: Schutzverein
Datum: 22.11.2010 - 03:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Recht und Verbraucher


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