Außerordentliche ACS-Hauptversammlung genehmigt zweckgebundene Kapitalerhöhung für HOCHTIEF-Angebot
(ots) - 
   -   Kapitalerhöhung wurde mit einer Mehrheit von 99,52 Prozent 
       genehmigt 
   -   Kapitalerhöhung ist zweckgebunden für HOCHTIEF-Tauschangebot
   -   Aktien werden gegen Sacheinlage von HOCHTIEF-Aktien ausgegeben
   -   ACS erwartet begrenzte Nutzung der Kapitalerhöhung; im Rahmen
       des Angebotsprozesses für HOCHTIEF nicht benötigte Aktien
       werden nicht emittiert
   Die Aktionäre der Grupo ACS (ACS, Actividades de Construcción y 
Servicios, S.A.) haben heute im Rahmen einer außerordentlichen 
Hauptversammlung in Madrid mit einer Mehrheit von 99,52 Prozent des 
vertretenen Aktienkapitals eine zweckgebundene Kapitalerhöhung 
genehmigt. 77,04 Prozent des stimmberechtigten Kapitals waren 
anwesend.
   Die geplante Kapitalerhöhung soll ACS die Flexibilität verleihen, 
angemessen auf denkbare Szenarien bis zum erfolgreichen Abschluss des
geplanten öffentlichen Angebots für HOCHTIEF zu reagieren.
   ACS ist bereits seit fast vier Jahren Ankeraktionär bei HOCHTIEF 
und beabsichtigt, ihre Beteiligung an HOCHTIEF längerfristig auf 
knapp über 50 Prozent zu erhöhen.
   Eigenschaften der Kapitalerhöhung
   Einziger Zweck der Kapitalerhöhung ist die Bereitstellung von 
Aktien für den Tausch von HOCHTIEF-Aktien gegen ACS-Aktien. Das 
Volumen der zweckgebundenen Kapitalerhöhung ist auf 50 Prozent des 
bestehenden Aktienkapitals (157 Millionen ACS-Aktien) begrenzt.
   Die neuen Aktien werden gegen Sacheinlage von HOCHTIEF-Aktien 
während der Laufzeit des Angebots ausgegeben. Bezugsrechte sind für 
diese Aktien ausgeschlossen.
   ACS beabsichtigt, einen großen Teil der HOCHTIEF-Aktien im 
Streubesitz zu belassen und zunächst eigene Aktien zur 
Angebotsbefriedigung zu verwenden. Deshalb muss die Kapitalerhöhung 
nach Einschätzung von ACS, wenn überhaupt, nur in begrenztem Umfang 
eingesetzt werden.
   Es ist geplant, im Rahmen des Angebotsprozesses für HOCHTIEF nicht
benötigte Aktien auch nicht zu emittieren.
   Zeitlicher Ablauf
   Nach Genehmigung durch die BaFin wird das offizielle 
Übernahmeangebot in Übereinstimmung mit dem deutschen 
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) abgegeben und auch 
unter: http://www.acs-offer.com veröffentlicht.
   ACS geht davon aus, dass die Annahmefrist Ende November beginnt 
und ist zuversichtlich, dass das Angebot in seiner Gesamtheit bis 
Ende Januar 2011 erfolgreich abgeschlossen sein wird.
   Die Bedingungen des Angebots entsprechen früheren Angaben und 
werden unverändert bleiben.
   Weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot finden Sie
unter http://www.acs-offer.com .
   Über Grupo ACS
   Grupo ACS (Actividades de Construcción y Servicios, S.A.) mit Sitz
in Madrid, Spanien, ist ein globaler Marktführer im Bereich 
Infrastrukturentwicklung. 2009 erwirtschaftete die Gruppe einen 
Umsatz von insgesamt 15.606 Millionen Euro. ACS beschäftigt über 
146.000 Mitarbeiter in 41 Ländern. Das Unternehmen ist an der Börse 
in Madrid notiert.
   Safe Harbour Statement
   Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine 
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von 
HOCHTIEF-Aktien dar. Auch stellt diese Bekanntmachung weder ein 
Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von ACS-Aktien dar. Die 
endgültigen Bedingungen und weitere das öffentliche Angebot 
betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung 
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der 
Angebotsunterlage mitgeteilt. Der Bieter behält sich vor, in den 
endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des öffentlichen Angebots 
von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und 
Inhabern von HOCHTIEF-Aktien wird dringend empfohlen, die 
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem 
öffentlichen Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese 
bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten 
werden. 
   Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen wird dieses öffentliche Angebot
- auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch andere Mittel 
oder Instrumente des inländischen oder internationalen 
Geschäftsverkehrs (u.a. Übertragung per Telefax, Telefon oder 
Internet) oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse in den USA 
oder Japan - weder unmittelbar noch mittelbar in den USA, Japan oder 
jeder anderen Rechtsordnung unterbreitet werden, in der dies einen 
Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Daher ist der 
Versand dieser Bekanntmachung oder jeglicher begleitender Unterlagen 
auf dem Postweg oder deren anderweitige Verbreitung, Weiterleitung, 
oder Übermittlung in den oder in die oder aus den USA oder Japan 
ausgeschlossen. 
   Die ACS-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des 
US Securities Act 1933 oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde 
eines Einzelstaates oder einer anderen Rechtsordnung der USA oder 
nach den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften 
Japans registriert. Aus diesem Grund dürfen die ACS-Aktien, 
vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA, Japan oder 
anderen Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen
Verstoß gegen nationales Recht darstellen würde. Aus den gleichen 
Gründen dürfen die ACS-Aktien, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, 
auch nicht an Personen in den USA oder Japan verkauft oder diesen 
angeboten werden. 
   Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in 
Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können ACS oder 
für sie tätige Broker außerhalb des öffentlichen Angebots vor, 
während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar 
HOCHTIEF-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen 
abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die 
ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein 
Optionsrecht auf HOCHTIEF-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über 
die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten 
Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden 
veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik 
Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung 
erforderlich ist. 
   Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen im
Hinblick auf ACS, HOCHTIEF und die erweiterte Gruppe. Solche 
zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen stets Risiken und 
Ungewissheiten, da sie sich auf in der Zukunft liegende Ereignisse 
beziehen bzw. von Umständen abhängen, deren Eintritt ungewiss ist. 
ACS weist darauf hin, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine 
Zusicherung einer zukünftigen Wertentwicklung darstellen und dass die
tatsächlichen Unternehmensergebnisse, die Finanzlage, die 
Liquiditätslage sowie die Entwicklung des Industriezweigs, in dem ACS
und HOCHTIEF tätig sind, wesentlich von der Darstellung oder der 
Andeutung in der zukunftsgerichteten Aussage abweichen kann. Die in 
die Zukunft gerichteten Aussagen treffen eine Aussage allein zum 
Zeitpunkt ihrer Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher 
Regelungen wird ACS zukunftsgerichtete Aussagen - sei es auf Grund 
von neuen Informationen, zukünftigen Ereignissen oder aus anderem 
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Datum: 19.11.2010 - 10:09 Uhr
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