Blutprobe: Bundesrat will mehr Kompetenzen für Staatsanwälte und Polizei
(LifePR) - Der Bundesrat möchte der Staatsanwaltschaft und der Polizei eine eigene Anordnungsbefugnis für die Entnahme von Blutproben einräumen, wie er in seiner Sitzung am 5. November beschloss. Nach derzeitigem Recht steht diese Kompetenz grundsätzlich nur Richtern zu. Dies entspreche aber, so die Länder, nicht den Erfordernissen für eine effektive Strafverfolgung. Die Beweissicherung bei alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Fahrzeugführern erfordere wegen des raschen Alkohol- bzw. Wirkstoffabbaus eine möglichst schnelle Entscheidung über einen Bluttest.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag übermitteln muss.
Schon bisher gab es immer wieder Fälle, in denen Staatsanwaltschaft und Polizei ohne richterliche Anordnung eine Blutprobe durchführen ließen. Dass dies rechtens ist, entschied das Landgericht Itzehoe (Az: 2 Qs 186/09) in einem Urteil. Wenn die Zeit knapp ist, dürften auch Staatsanwalt und nachrangig die Polizei als deren Ermittlungsbeamte eine Blutprobe anordnen.
Die Blutprobe ohne richterliche Anordnung beschäftigt nach Angaben der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) die deutschen Gerichte häufig. Dabei fallen die Entscheidungen durchaus unterschiedlich aus. So hätten die Oberlandesgerichte Hamm, Celle, Dresden und Oldenburg ein Beweisverwertungsverbot angenommen, wenn gegen den Richtervorbehalt verstoßen wurde. Der Gesetzentwurf des Bundesrates soll nun die herrschende Rechtsunsicherheit beseitigen. ARCD
Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder.
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Datum: 18.11.2010 - 08:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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