2011 kommt die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit / Auswirkungen auf die Bauwirtschaft
(ots) - Ab 01.05.2011 gilt für Arbeitnehmer aus den 
EU-Beitrittsländern Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, 
Slowenien, Tschechien und Ungarn die volle 
Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Die zu erwartenden Auswirkungen auf die 
Bauwirtschaft sind Thema einer Fachtagung von SOKA-BAU am 18.11.2010 
in Wiesbaden.
   Die bisherigen Beschränkungen entfallen. Die Verpflichtungen aus 
dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, welches insbesondere in der 
Bauwirtschaft die Mindeststandards für hier tätige in- und 
ausländische Betriebe und deren Arbeitnehmer regelt, gelten nach wie 
vor.
   Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz bleiben 
unberührt
   Für Baubetriebe aus den EU-Beitrittsländern bedeutet dies: Sie 
sind auch nach dem 01.05.2011 verpflichtet, ihren Beschäftigten die 
tariflichen Mindestlöhne zu zahlen, den tariflichen Urlaub zu 
gewähren und an dem branchenweiten Urlaubsverfahren von SOKA-BAU 
teilzunehmen. "Das schützt in- und ausländische Baubetriebe auch in 
Zukunft vor Billigkonkurrenz und unlauterem Wettbewerb", erklärt 
SOKA-BAU-Vorstand Wolfgang Koberski.
   Gefahr von Preis- und Lohndumping für inländische Betriebe und 
deren Arbeitnehmer
   Trotzdem besteht die Gefahr, dass sich die Wettbewerbsbedingungen 
für inländische Baubetriebe verschlechtern. Denn auch wenn 
ausländische Bauarbeitgeber den deutschen Mindestlohn und den 
tariflichen Urlaub gewährleisten müssen, richten sich alle anderen 
Sozialleistungen nach dem Recht des Heimatlandes. Diese sind in der 
Regel deutlich geringer. Nicht nur die inländischen Betriebe werden 
daher einem Preisdumping ausgesetzt, auch die inländischen Löhne 
können massiv unter Druck geraten.
Pressekontakt:
SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft)
Michael Delmhorst
Wettinerstraße 7
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 707-2100
E-Mail: MDelmhorst(at)soka-bau.de
www.soka-bau.de
      
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Datum: 17.11.2010 - 11:27 Uhr
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