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2011 kommt die volle Arbeitnehmer-Freizügigkeit / Auswirkungen auf die Bauwirtschaft

ID: 298467


(ots) - Ab 01.05.2011 gilt für Arbeitnehmer aus den
EU-Beitrittsländern Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei,
Slowenien, Tschechien und Ungarn die volle
Arbeitnehmer-Freizügigkeit. Die zu erwartenden Auswirkungen auf die
Bauwirtschaft sind Thema einer Fachtagung von SOKA-BAU am 18.11.2010
in Wiesbaden.

Die bisherigen Beschränkungen entfallen. Die Verpflichtungen aus
dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, welches insbesondere in der
Bauwirtschaft die Mindeststandards für hier tätige in- und
ausländische Betriebe und deren Arbeitnehmer regelt, gelten nach wie
vor.

Verpflichtungen aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz bleiben
unberührt

Für Baubetriebe aus den EU-Beitrittsländern bedeutet dies: Sie
sind auch nach dem 01.05.2011 verpflichtet, ihren Beschäftigten die
tariflichen Mindestlöhne zu zahlen, den tariflichen Urlaub zu
gewähren und an dem branchenweiten Urlaubsverfahren von SOKA-BAU
teilzunehmen. "Das schützt in- und ausländische Baubetriebe auch in
Zukunft vor Billigkonkurrenz und unlauterem Wettbewerb", erklärt
SOKA-BAU-Vorstand Wolfgang Koberski.

Gefahr von Preis- und Lohndumping für inländische Betriebe und
deren Arbeitnehmer

Trotzdem besteht die Gefahr, dass sich die Wettbewerbsbedingungen
für inländische Baubetriebe verschlechtern. Denn auch wenn
ausländische Bauarbeitgeber den deutschen Mindestlohn und den
tariflichen Urlaub gewährleisten müssen, richten sich alle anderen
Sozialleistungen nach dem Recht des Heimatlandes. Diese sind in der
Regel deutlich geringer. Nicht nur die inländischen Betriebe werden
daher einem Preisdumping ausgesetzt, auch die inländischen Löhne
können massiv unter Druck geraten.



Pressekontakt:
SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft)
Michael Delmhorst




Wettinerstraße 7
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 707-2100
E-Mail: MDelmhorst(at)soka-bau.de
www.soka-bau.de


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Datum: 17.11.2010 - 11:27 Uhr
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