businesspress24.com - Basistarif-Regelungen rechtswidrig
 

Basistarif-Regelungen rechtswidrig

ID: 295730

Basistarif-Regelungen rechtswidrig


(pressrelations) - Rechtsgutachten kritisiert Besetzung der Schiedsstellen

Berlin, 12.11.2010 - Teile der gesetzlichen Vorgaben zum Basistarif in der privaten Krankenversicherung verstoßen gegen das Rechtsstaatsprinzip. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das der renommierte Verwaltungsrechtler Prof. Winfried Kluth von der Universität Halle-Wittenberg im Auftrag von Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung, Bundesärztekammer und Bundeszahnärztekammer erarbeitet hat.

Gegenstand des Gutachtens waren Rechtsfragen zur Besetzung der Schiedsstelle gem. § 75 Abs. 3c SGB V. Deren Zusammensetzung sei als "willkürliche gesetzgeberische Entscheidung zu sehen, die gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt und somit nichtig ist." Ärzte- und Zahnärzteschaft sehen sich damit in ihrer kritischen Haltung zu den Basistarif-Regelungen voll bestätigt.

Die Schiedsstelle kann angerufen werden, wenn eine Ausgestaltung des Basistarifs zwischen Privaten Krankenversicherern und den Organisationen der Leistungserbringer auf dem Verhandlungswege nicht gelingt. Ihre Besetzung sieht neben Vertretern der Verhandlungsparteien und neutralen Schiedspersonen auch je einen stimmberechtigten Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesministeriums der Finanzen vor. Durch die Hinzufügung dieser beiden Vertreter werde, so das Fazit des Gutachtens, "eine für Schiedsstellen atypische Organisationsstruktur geschaffen, die die demokratische Legitimation und die Funktionsgerechtigkeit der Schiedsstelle in Frage stellt bzw. aufhebt."


Ansprechpartner für die Presse:

Dr. Roland Stahl (KBV), Tel.: 030 - 40 05 22 01
Alexander Dückers (BÄK) Tel.: 030 - 40 04 56 70 0
Jette Krämer (BZÄK) Tel.: 030 - 40 00 51 50 / 0171 - 41 68 29 3
Dr. Reiner Kern (KZBV) Tel.: 030 - 28 01 79 27 / 0173 - 26 03 16 7

Sylvia Schröder
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)




Behrenstraße 42
10117 Berlin

Tel. 030 28 01 79-27
Fax 030 28 01 79-21

kzbv.presse(at)kzbv.de
www.kzbv.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Auf den Zahn gefühlt
AOK: Neues Finanzierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung ist Flickschusterei
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 12.11.2010 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 295730
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 81 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Basistarif-Regelungen rechtswidrig
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)



 

Who is online

All members: 10 581
Register today: 1
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 117


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.