Veranstalterhaftung gilt auch bei Rail&Fly
(LifePR) - Der Bundesgerichtshof hat in einem neuen Urteil (Az: Xa ZR 46/10) vom 28. Oktober 2010 die Verbraucherrechte weiter gestärkt. Laut Entscheid muss ein Reiseanbieter die entstandenen Zusatzkosten erstatten, wenn ein Reisender mit einem kombinierten Rail&Fly-Ticket wegen einer Zugverspätung seinen Flug verpasst. Geklagt hatte eine Frau gegen ihren Reiseveranstalter. Sie hatte wegen einer Zugverspätung ihren Flug in Düsseldorf verpasst und konnte erst einen Tag später von München aus zu ihrem Urlaubsziel in die Karibik abfliegen. Die Frau verlangte von ihrem Reiseveranstalter Ersatz für eine zusätzliche Bahnfahrt, eine Hotelübernachtung und den Alternativflug. Der Reiseveranstalter habe aus der "maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Reisenden" mit seinem Gesamtverhalten den Eindruck vermittelt, dass er den Bahntransfer als eigene Leistung anbiete, urteilte der BGH. Schon das Berufungsgericht habe die Bezeichnung des Tickets, die Bewerbung als "bequemen Anreiseservice" ohne Stress und Stau und den Umstand, dass der Transfer im Gesamtreisepreis enthalten sei, als Indiz für eine Eigenleistung gewertet. Außerdem hätte der Reiseveranstalter detaillierte Hinweise zur Auswahl der Bahnverbindung gegeben, so die BGH-Begründung. Zudem habe die Klägerin ihre Anreise mit dem Zug hinreichend sorgfältig geplant. Der BGH wies den Revisionsantrag des schon in den Vorinstanzen unterlegenen Reiseveranstalters zurück. Der ARCD begrüßt die Entscheidung des BGH, weil sie die bisherige Rechtsunsicherheit bei Rail&Fly-Angeboten beendet und Verbraucher künftig in ihrem Reiseunternehmen nur noch einen Ansprechpartner bei Schadenersatzforderungen wegen Verspätung haben. Allerdings sei davon auszugehen, dass die Veranstalter versuchen werden, durch geänderte Angebote einer Haftung für Zugverspätungen zu entgehen.
Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.
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Datum: 04.11.2010 - 09:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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