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Schadensersatz bei offenen Immobilienfonds

ID: 288209

Verjährungsfrist beachten


(LifePR) - Schadensersatz bei offenen Immobilienfonds
Nach dem DEGI EUROPA und dem KANAM US GRUNDINVEST geht nun auch der MORGAN STANLEY P2 VALUE in die Liquidation. Ob und wie viel die geschädigten Anleger nach der Abwicklung zurück erhalten, ist völlig offen. Viele andere offenen Immobilienfonds wie der DEGI INTERNATIONAL, der AXA IMMOSELECT oder der SEB IMMOINVEST sind noch geschlossen Das bedeutet, die Anleger kommen zwei Jahre nicht an ihre Einlage heran.
Banken und Anlageberater können für die Schäden der Anleger in Anspruch genommen werden. Sie hätten über die Risiken der Fonds umfassend aufklären müssen. Insbesondere musste den Kunden mitgeteilt werden, dass offene Immobilienfonds schließen und die Rückzahlung aussetzen können. Auch die Information über das Risiko der Abwicklung ist ein Muss, wenn nicht ausreichend Liquidität zur Auszahlung vorhanden ist. Schließlich darf das Totalverlustrisiko oder die Zahlung von Provisionen nicht verschwiegen werden.
Wegen der Verjährungsproblematik sollten Schadensersatzansprüche umgehend geprüft werden.
RA Franz-Josef Lederer
Rössner Rechtsanwälte, München
www.roessner.de
Rössner Rechtsanwälte in München ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V.




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Auflösung des Degi Europa Immobilienfonds – Schock für Anleger
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Datum: 03.11.2010 - 06:58 Uhr
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