businesspress24.com - ARGE Baurecht: Bauherr sollte sich alle Unterlagen aushändigen lassen
 

ARGE Baurecht: Bauherr sollte sich alle Unterlagen aushändigen lassen

ID: 287433

Expertentipp für private Bauherren im November 2010


(LifePR) - Wer sein fertiges Haus übernimmt, der bekommt vom Bauunternehmer Pläne und Papiere ausgehändigt, vorausgesetzt, er hat dies im Bauvertrag so festgelegt. Dann stehen ihm als neuem Hausbesitzer die Unterlagen zu. Nach Erfahrung der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) sind die Papiere aber häufig nicht vollständig. Der Bauherr sollte darauf achten, mit der Bauabnahme sämtliche Unterlagen der Baustelle ausgehändigt zu bekommen. Dazu gehören die kompletten Baupläne und Baugenehmigungsunterlagen, ferner alle wichtigen Gutachten sowie die Garantieurkunden für die Haustechnik, der Energieausweis, das Abnahmeprotokoll des Schornsteinfegers, die Nachweise über die Unbedenklichkeit der verwendeten Baustoffe und vor allem die Gewährleistungsbescheinigungen der einzelnen am Bau beteiligten Firmen. Nur wenn diese vorliegen, können die Bauherren auch alle auftretenden Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend machen
Weitere Informationen zur ARGE Baurecht finden Sie unter www.arge- baurecht.com.




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value: Die ersten Geschädigten werden bei den Anwälten vorstellig
Online-Mahnbescheide überfordern juristische Laien
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 02.11.2010 - 07:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 287433
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

lin


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 123 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARGE Baurecht: Bauherr sollte sich alle Unterlagen aushändigen lassen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.



 

Who is online

All members: 10 667
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 177


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.