Die Polizei warnt vor Halloween
(LifePR) - In mehreren Regionen Deutschlands hatte die Polizei wegen gefährlicher Halloweenstreiche in der Vergangenheit am Vorabend zum Allerheiligenfest schon alle Hände voll zu tun. ARAG Experten raten Eltern deshalb, Kindern und Jugendlichen ganz gezielt über mögliche Gefahren und Konsequenzen aufzuklären und ihnen an Beispielen aufzuzeigen, wo ein Spaß endet und Ernst beginne. Die Taten der Vorjahre seien keine Kavaliersdelikte, hieß es in mehreren Polizei-Mitteilungen übereinstimmend. Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern, das Werfen von Steinen durch Fenster, das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen, das Zerstören von Blumenbeeten und Beschmieren von Hauswänden sind genauso wenig Kavaliersdelikte wie das Bedrohen von Anwohnern an der Haustür (wenn diese keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben) oder das Bestehlen anderer Kinder. Bei Randale, Sachbeschädigungen, Diebstählen oder Raub sieht der Gesetzgeber - für strafmündige Jugendliche ab 14 Jahren - Freiheitsstreifen von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen vor, bei einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung ist die Strafandrohung sogar noch höher. In vielen Städten will die Polizei dieses Jahr wegen der erwarteten Probleme mit verstärkten Kräften im Einsatz sein.
Download des Textes: http://www.arag.de/thema-recht/rechtstipps-und-urteile/versicherung-und-sicherheit
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 25.10.2010 - 04:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 282850
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 83 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Polizei warnt vor Halloween
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




