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Stuttgarter Bezirksbeirat berät über Spielautomaten

ID: 281461

Im Raum um Stuttgart kann man in den vergangenen Jahren einen wirtschaftlichen Zweig
beobachten, der geradezu boomt und das sind die Spielautomaten. „Gab es im Stadtteil im
Jahr 2009 noch sechs Spielhallen mit 51 Automaten, sind es heute schon neun Hallen mit 71
Automaten" sagt Martin Körner. Körner ist der Bezirksvorsteher und stellte einen stattlichen
Anstieg von Spielautomaten fest – insgesamt 60 Prozent innerhalb der letzten zwei Jahre.
Verwendet werden die Automaten vor allem in Wettbüros, Gaststätten und natürlich
Spielhallen.


(businesspress24) - Was allerdings für die Partei der Automatenbetreiber und die Konsumenten einen
deutlichen wirtschaftlichen Gewinn bzw. ein breites Angebot an Unterhaltung bedeutet,
beobachten die Mitglieder des Stuttgarter Bezirksbeirates mit Sorge. Sie sehen in den
immer wieder neu eröffnenden Spieleinrichtungen keinen ökonomisch erfolgreichen
Wirtschaftszweig, sondern fürchten Imageschaden für Stadtteile, die reich an Spielhallen
sind. Auch sorgt man sich um den Schutz von Jugendlichen, die durch ein übermäßiges
Angebot an Glücksspiel in die Sucht getrieben werden könnten.

Tatsächlich hat man beim Stuttgarter Bezirksbeirat mit Spielautomaten in Gaststätten,
Wettbüros und Internetcafés wohl schon negative Erfahrungen gemacht. Regelmäßig
durchgeführte Kontrollen der Anzahl von diesen Glücksspielmaschinen in den
verschiedenen Lokalitäten hätten gezeigt, dass dort immer häufiger mehr Automaten
stehen würden, als vom Gesetzgeber vorgesehen. Tatsächlich ist de rechtliche Grundlage
für das Aufstellen von solchen Maschinen etwas wage gehalten; bei der Antragsstellung
müssen bei dem potentiellen Betreiber lediglich geeignete Räume vorhanden sein und die
Zuverlässigkeit muss nachgewiesen werden, schon darf ein Spielautomat eingerichtet
werden.

Ingo Rust von der SPD – seines Zeichens der Vorsitzende des Finanzsausschusses im
Landtag, unterstreicht die Problematik in der Gesetzgebung. Trotz Automaten in
Gaststätten und Spielhallen greift bei solchen Lokalen nicht das Glücksspielgesetz, wie es
bei Casinos und Spielhallen der Fall ist, sondern es gilt nach wie vor das Gewerberecht.

Das alles ist Grund genug für den Stuttgarter Bezirksbeirat, bei der Stadtverwaltung und
dem Gemeinderat gegen die Spielautomaten zu wettern, um die Ausbreitung des
Glücksspiels im Raum Stuttgart einzudämmen. Grundsätzlich soll dies mit einer




allgemeinen Verschärfung der Glücksspielgesetze einhergehen.


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Datum: 21.10.2010 - 07:13 Uhr
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Ansprechpartner: Lena Koch
Stadt:

Bielefeld


Telefon: 034 / 290 2394

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