Auslandsgeschäfte: MittelstandsWiki warnt vor Mehrwertsteuerfallen
Fünf Schritte sollte man bei Geschäften mit Partnern innerhalb der EU berücksichtigen,
empfiehlt das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de.
(businesspress24) - Zunächst werde für den grenzüberschreitenden Warenverkehr eine Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer benötigt. Die Nummer neben der „normalen“ Umsatzsteuernummer
für Rechnungen an einheimische Kunden setzt sich aus dem Länderkürzel und einer
bestimmten Ziffernfolge zusammen.
Im zweiten Schritt muss schriftlich mit dem Kunden in der EU festgelegt werden, dass er
Geschäftskunde ist, dass die Umsatzsteuer seines Landes gilt und dass er die Steuer
abführen muss. Mit dem dritten Schritt, der Rechnung, wird der Nettobetrag (ohne
Umsatzsteuer) eingefordert. Dabei sollte Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden
angeben werden.
Zudem sollte die Rechnung auch den Hinweis enthalten, dass man das so genannte
Reverse-Charge-Verfahren anwendet und der Partner die Umsatzsteuer an sein Finanzamt
überweisen muss. Für den Fall, dass der Kunde nicht über eine
Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügt, muss die Umsatzsteuer aufgeschlagen und an
das Finanzamt weitergeleitet werden.
Im vierten Schritt muss der Betrag, ob mit oder Umsatzsteuer, bei Elster angemeldet
werden. Wichtig ist die zusammenfassende Meldung (ZM) im Schritt fünf. Diese
Deklaration muss bis zum zehnten Tage nach Ablauf jedes Meldezeitraums elektronisch an
das BZSt übermittelt werden.
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Datum: 20.10.2010 - 07:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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