Ältere Kinder saugen spielerisch an der mütterlichen Brust - kein sexueller Missbrauch
(LifePR) - Wenn Kinder - auch im fortgeschrittenen Alter - spielerisch oder um Geborgenheit zu suchen an der mütterlichen Brust nuckeln, liegt keine strafbare Handlung der Mutter wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 22. Dezember 2009 (AZ: 1 Ss 210/09) informiert die Deutsche Anwaltauskunft.
Eine vietnamesische Mutter war vom Amtsgericht Leer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monten auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte es zugelassen, dass ihr sechsjähriger Sohn mehrmals nach Hochschieben der Bekleidung ihre Brust ergriff und an dieser saugte, ohne dabei Muttermilch zu trinken. Die Mutter hatte das Verhalten ihres Sohnes unterstützt, indem sie zärtlich ihre Hand um den Kopf und den Rücken des Jungen gelegt und ihn nicht zurückgewiesen hatte. Die ebenfalls anwesende neunjährige Nichte der Beklagten hatte dann das gleiche getan.
Auch die Berufung der Beklagten blieb vor dem Landgericht ohne Erfolg. Auch das Landgericht sah angesichts des Alters der Kinder in dem in Deutschland unüblichen Verhalten der Mutter einen strafbaren sexuellen Missbrauch. Die Revision der Beklagten beim Oberlandesgericht führte dann zu einer Aufhebung der Verurteilung und zum Freispruch. Das Geschehen sei nach seinem objektiven Erscheinungsbild in keinster Weise sexualbezogen gewesen.
Dieser Fall zeigt, dass man manchmal durch mehrere Instanzen gehen muss, um seine Rechte durchzusetzen. Anwältinnen und Anwälte zu den verschiedenen Rechtsgebieten benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter www.anwaltauskunft.de oder unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,14 ?/Min. aus dem Festnetz). Dort finden man auch weitere Informationen rund um das Thema Recht.
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Datum: 12.10.2010 - 04:58 Uhr
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