Ungenaue Gesetzeslage
(LifePR) - In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird bisher zwar eine "geeignete Bereifung" gefordert - das Wort Winterreifen wird jedoch nicht ausdrücklich erwähnt. Hintergrund ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom Sommer 2010. Die Richter hatten moniert, dass die Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung zur Bereifung in den Wintermonaten zu vage formuliert seien. Da nicht eindeutig geklärt ist, wann Winterreifen zwingend erforderlich sind, lässt sich aus dem derzeit gültigen Passus kaum ableiten, wann eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, erklären ARAG Experten.
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Datum: 07.10.2010 - 05:59 Uhr
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