Reisebüros sind bloße Reisevermittler
(LifePR) - Die spätere Klägerin nahm an einer bei der Rechtsvorgängerin des beklagten Reisebüros gebuchten kombinierten Flug- und Schiffsreise mit zwei Hotelaufenthalten auf Jamaika teil, die im Reisebüro nach den Wünschen der Klägerin individuell zusammengestellt wurde. Bei dieser Reise wurde auf dem Hinflug ihr Koffer nicht mitbefördert. Sie hat ihn erst nach Abschluss der Schiffsreise wieder erhalten. Die Klägerin verlangt von dem beklagten Reisebüro Minderung des Reisepreises, Schadenersatz wegen mangelbedingter Mehrkosten für die Reise sowie Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Letztendlich hat der BGH die Klage abgewiesen. Das Reisebüro ist nach Auskunft der ARAG Experten nicht als Reiseveranstalter Vertragspartner eines aus mehreren Reiseleistungen zusammengesetzten Reisevertrags geworden. Denn letztendlich hat das Reisebüro lediglich die die Reiseleistungen anderer Anbieter für einen Vertragsschluss angeboten und ist hierbei erkennbar nur vermittelnd tätig geworden (BGH, Az.: Xa ZR 130/08).
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Datum: 06.10.2010 - 03:37 Uhr
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