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Jahresabschluss 2009 des Saarländischen Rundfunks

ID: 268785

Jahresabschluss 2009 des Saarländischen Rundfunks


(pressrelations) -
Der Saarländische Rundfunk hat das Wirtschaftsjahr 2009 mit einem Fehlbetrag von einer Million Euro abgeschlossen. Damit ist das Ergebnis um 0,8 Millionen Euro besser, als im Wirtschaftplan vorgesehen.
Die Erträge lagen bei 112,6 Millionen Euro. Hiervon entfielen 95,7 Millionen Euro auf Gebühren und Finanzausgleich. Das waren knapp 0,5 Millionen Euro weniger als geplant. Auch im laufenden Jahr rechnet der SR, wie andere Rundfunkanstalten auch, damit, dass die Gebührenerträge des Vorjahres nochmals unterschritten werden.
Der Aufwand belief sich auf 113,6 Millionen Euro.
Das Investitionsvolumen belief sich auf 6,8 Millionen Euro und lag damit aufgrund von Überhängen aus Vorjahren leicht über der Planung. Mit der Sanierung des Redaktionstrakts des Fernsehgebäudes wurde im Jahr 2009 ein weiterer wesentlicher Baustein der stufenweisen Erneuerung der Gebäudeinfrastruktur auf dem Halberg abgeschlossen. Die Gesamtkosten des Projektes betrugen 14,8 Millionen Euro.
Der SR verfügte im Jahr 2009 über 581 Planstellen, von denen im Jahresdurchschnitt 555 besetzt waren.
Der Verwaltungsratsvorsitzende des SR, Staatssekretär a.D. Thomas Kleist, wertete den Jahresabschluss als Erfolg verantwortlicher Wirtschaftsführung, aber auch als Warnung vor weiteren Ertragsrückgängen: "Mit der Verringerung des ursprünglich eingeplanten Fehlbetrages haben die Organe des SR gezeigt, dass die verantwortlichen Kräfte auf dem Halberg gemeinsam mit einer hoch leistungsfähigen und leistungswilligen Belegschaft den seit fast zwei Jahrzehnten eingehaltenen Kurs strenger Wirtschaftlichkeit fortsetzen. Weitere Ertragseinbrüche, beispielsweise im Gefolge des neuen Beitragsmodells, dürfen daher nicht in gleicher Weise auf den SR durchschlagen wie auf jene Anstalten, deren Sparbemühungen zur Zeit noch am Anfang stehen. Sowohl die ARD als auch die Medienpolitik wären gut beraten, den gesetzlich bestimmten Finanzausgleich, der dem Ausgleich systembedingter Nachteile dient, für den SR mit einem Federstrich auf 0,75 Prozent des Nettogebührenaufkommens festzuleg en und damit nicht nur die Sparleistungen des SR anzuerkennen, sondern auch die Suche nach immer kleinteiligeren Hilfsmaßnahmen der vergangenen Jahre zu beenden."






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Datum: 04.10.2010 - 06:46 Uhr
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