Schmerzensgeldansprüche
(LifePR) - Sie können bei "Fahrerfluchtfällen" gegen den Entschädigungsfonds nur geltend gemacht werden, wenn die Leistung einer Entschädigung wegen der besonderen Schwere der Verletzung zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist. Laut ARAG Experten liegt eine solche dann vor, wenn die Verletzungen des Geschädigten deutlich und drastisch über das hinausgehen, was bei den täglichen Unfällen im Straßenverkehr an Verletzungen auftritt. Der eingetretene Schaden muss dadurch aus der Masse der Personenschäden herausragen, dass er für den Betroffenen eine dauernde und erhebliche Beeinträchtigung seiner körperlichen Funktionen darstellt. Gemeint sind z. B. Fälle von Querschnittslähmungen, Amputationen und Verletzungen mit Dauerfolgen, die zu einer erheblichen Beschränkung der Erwerbsfähigkeit führen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 24.09.2010 - 03:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 263448
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 69 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schmerzensgeldansprüche
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




