ALAG Auto-Mobil GmbH&Co. KG - Eine Sorge weniger!
Rechtschutzversicherungenübernehmen in vielen Fällen die Kosten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen!
(LifePR) - Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte von CLLB Rechtsanwälte wurden von einer Reihe von geschädigten Anlegern der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG mit der Durchsetzung der - nach den Angaben der Anleger - diesen zustehenden Schadenersatzansprüchen aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung beauftragt. Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG befindet sich derzeit in der Liquidation.
Zu allem Überfluss werden die Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG in der letzten Zeit durch einen Rechtsanwalt und ein Inkassounternehmen zur Rückzahlung der den Anlegern zugeflossenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen aufgefordert.
"Oftmals werden die Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anlageberatung bei der Zeichnung von atypisch stillen Beteiligungen an der ALAG Auto-Mobil GmbH durch die Rechtsschutzversicherungen übernommen" so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler von der Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. "Sofern die Rechtsschutzversicherungen eintrittspflichtig sind, wird in den meisten Fällen problemlos die Deckungszusage für die Wahrnehmung der Interessen unserer Mandanten auf unsere Anfrage hin erteilt." erläutert Rechtsanwalt Hösler weiter.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte haben bereits eine Vielzahl von Klagen sowohl gegen die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG selbst als auch gegen die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften, aufgrund deren Empfehlung die notleidenden Beteiligungen abgeschlossen wurden, eingereicht. Ziel des Einsatzes der CLLB Rechtsanwälte ist die komplette Rückabwicklung der jeweiligen Beteiligungen.
Die Rückabwicklung hätte zur Folge, dass die geschädigten Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG Ihre bisher erbrachten Einlagen zurück erhalten und auch keine weiteren Zahlungen gegenüber der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG leisten müssten. Es konnten bereits Vergleiche mit den Beratern bzw. den Beratungsgesellschaften abgeschlossen werden. Hierbei erhielten die Anleger einen Teil Ihrer Einalgen zurück.
"Für die Anleger empfiehlt es sich, den Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachzukommen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die Forderung begründet ist", rät Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "ALAG" anschließen.
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Datum: 07.09.2010 - 03:31 Uhr
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