Polizei darf Fixies einkassieren und versteigern
(LifePR) - "Fixie"-Fahrräder im Straßenverkehr sind nicht nur gefährlich; eine flotte Fahrt auf den Eingangrädern ohne Bremse kann auch teuer werden. "Fixies" sind für den Bahnradsport entwickelte Sportgeräte, haben eine starre Hinterradnabe ohne Freilauf und nur einen Gang. Sie verfügen außerdem weder über Licht noch Bremsen, das Tempo lässt sich nur über die Trittfrequenz verringern. Sie sind nicht für den Straßenverkehr geeignet, betonen ARAG Experten. Darum müssen Radler, die die Polizei auf öffentlichen Straßen auf einem "Fixie" erwischt auch mit einem Bußgeld von bis zu 90 Euro rechnen. Punkten in Flensburg und die Beschlagnahmung des Drahtesels kommen gratis dazu. In einem Verfahren hatte das Berliner Verwaltungsgericht bestätigt, dass die Polizei die nicht verkehrssicheren Fahrräder bei regelwidriger Nutzung im Straßenverkehr sicherstellen darf. Nach New Yorker Vorbild werden die schnellen wendigen Dinger inzwischen auch in Deutschland häufig von Fahrradkurieren genutzt. Allerdings illegal, denn den Zweirädern neben Licht und Bremsen noch weitere wichtige die Sicherheit betreffende Ausstattungsteile wie Reflektoren und Klingel (VG Berlin, Az.: 1 K 927.09).
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Datum: 06.09.2010 - 04:28 Uhr
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