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LINDEMANN / ACKERMANN: FDP plant gesetzgeberische Initiative zu Hygienevorschriften in Kliniken

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LINDEMANN / ACKERMANN: FDP plant gesetzgeberische Initiative zu Hygienevorschriften in Kliniken


(pressrelations) -
BERLIN. Zu den immer wieder auftretenden Fällen von Infektionen und hier insbesondere mit MRSA-Keimen in deutschen Krankenhäusern erklären die Gesundheitsexperten der FDP-Bundestagsfraktion Lars LINDEMANN und Jens ACKERMANN:

Angesichts der erheblichen Gefahren von MRSA- und anderen Infektionen ist es dringend notwendig, ein standardisiertes Erfassungs-, Informations- und Meldeverfahren zur frühzeitigen Erkennung von insbesondere multiresistenten Erregern zu entwickeln. Zur Überwachung des Meldeverfahrens bedarf es einer Bundeszentralstelle, die beispielsweise am Robert-Koch-Institut (RKI) angesiedelt werden könnte.

Eine Melde- und Berichtspflicht für den Nachweis multiresistenter Erreger ist die Grundlage für eine erfolgreiche nationale Strategie der Prävention und Bekämpfung dieser gefährlichen Keime. Nur durch eine einheitliche und zentral gebündelte Strategie kann die MRSA/MRE-Rate in Deutschland auf ein Niveau, vergleichbar mit demjenigen der Niederlande oder Dänemarks, gesenkt werden.

Die FDP spricht sich dafür aus, dass an jedem Krankenhaus Deutschland Hygienebeauftragte die Verantwortung für diesen sensiblen Bereich übernehmen. Nach Abschluss verschiedener Gespräche mit Experten wird auf diesem Gebiet von der FDP-Fraktion eine gesetzgeberische Initiative ausgehen.

In Deutschland hat sich in den letzten Jahren der Anteil der MRSA (methicillinresistenter Staphylococcus aureus)-Infektionen auf 25 Prozent aller SA-Infektionen verzehnfacht. Aber MRSA führt nicht nur im stationären Sektor zum Anstieg von Morbidität und Kosten. So ist beispielsweise im Land Berlin eine Versechsfachung des Anteils von MRSA-Stämmen von unter 2,7 Prozent im Jahr 2000 auf 17 Prozent im Jahr 2006 im ambulanten Versorgungsbereich festzustellen.
Eine konsequente Überwachung der Verbreitung und damit die frühzeitige, präventive Einleitung koordinierter, alle Versorgungsbereiche integrierender Gegenmaßnahmen, finden nicht statt.





Das Infektionsschutzgesetz schreibt in §23 zwar die MRSA/MRE-Dokumentation in Krankenhäusern vor, andere betroffene Bereiche wie Pflegeheime, ähnliche Einrichtungen und der ambulante Sektor werden aber ausgespart.

Diese Regelungen sind mit Blick auf die entstehenden gesundheitlichen Gefahren jedoch nicht weitgehend genug und führen gerade nicht zu einem standardisierten bundeseinheitlichen und öffentlich überwachten Vorgehen aller Akteure im Gesundheits- und Pflegebereich.


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Datum: 24.08.2010 - 08:46 Uhr
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