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SPATZ: Vernehmungsgegenüberstellung vom Tisch (19.08.2010)

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SPATZ: Vernehmungsgegenüberstellung vom Tisch (19.08.2010)


(pressrelations) -
BERLIN. Anlässlich der Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion im Kundus-Untersuchungsausschuss Joachim SPATZ:

Der Bundesgerichtshof hat der von SPD und LINKEN geforderten Gegenüberstellung von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg mit Generalinspekteur a.D. Schneiderhan und Staatssekretär a.D. Wichert eine Absage erteilt. Dabei folgt das Gericht nahezu vollständig der von den Koalitionspartnern vorgebrachten Argumentation.

Ich begrüße diese Entscheidung ausdrücklich und bin guter Dinge, dass wir im Herbst ? bei Wiederaufnahme der Untersuchungen ? die Phase der Inszenierungen endlich überwunden haben und uns mit voller Kraft den wirklich entscheidenden Fragen widmen können. Wir sollten nun möglichst schnell in die Phase "lessons-learned" übertreten, um aus den gewonnenen Erkenntnissen die richtigen Schlüsse zum Wohle unserer Soldaten im Einsatz zu ziehen.


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Kein Minderheitenrecht auf Gegenüberstellung Minister zu Guttenbergs
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Datum: 19.08.2010 - 16:31 Uhr
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