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Medienfonds MFP 125: Anleger erhalten geänderte Steuerbescheide

ID: 242960


Mit Schreiben vom 09. August 2010 teilte die MFP Munich Film Partners GmbH & Co. AZL Produktions KG ihren Anlegern mit, dass das Betriebsstättenfinanzamt geänderte Grundlagenbescheide für die Jahre 2000 bis 2003 und das Jahr 2005 versandt hat. Infolge dessen wird auch der individuelle Steuerbescheid des einzelnen Anlegers zu dessen Nachteil abgeändert.


(businesspress24) - Nach einer Betriebsprüfung der Fondsgesellschaft waren die Finanzbehörden der Auffassung, dass die steuerlichen Verluste nicht wie von der Fondsgesellschaft gewünscht bilanziert werden können. Aus diesem Grund wurden nunmehr die Grundlagenbescheide für die Jahre 2000 bis 2003 sowie für das Jahr 2005 geändert. Eine Änderung des Grundlagenbescheides des Jahres 2004 erfolgte nicht, da insoweit bereits die Festsetzungsverjährung eingetreten war. Für die früheren Jahre hatte die Betriebsprüfung die Verjährung bereits gehemmt.

Auf Basis der Grundlagenbescheide erhalten die Fondsanleger nunmehr Steuerbescheide, die zu deren Nachteil abgeändert wurden.

Für den Anleger besteht derzeit die Wahl, die sogenannte Aussetzung der Vollziehung in Anspruch zu nehmen oder die Steuer nebst Nebenleistungen wie Zinsen und Solidaritätszuschlag innerhalb der von den Finanzbehörden bestimmten Frist zu begleichen.

„Anleger, die über entsprechende liquide Mittel verfügen, sollten die Steuern unverzüglich bezahlen“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, der bereits zahlreiche Medienfondsanleger vertritt. „Die Aussetzung der Vollziehung hat zwar den Vorteil, die Steuerschuld nicht unmittelbar bezahlen zu müssen, regelmäßig hat der Anleger die Steuerschuld aber mit 6 % p.a. zu verzinsen“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz weiter.

Für viele Anleger des MFP 125 stellt sich daher auch die Frage der Schadloshaltung. Nicht wenigen Kommanditisten wurde der Fonds als vergleichsweise sichere Anlage mit Steuervorteil verkauft.

Im Rahmen einer Anlageberatung muss der Kunde über die Risiken des Fonds umfangreich aufgeklärt werden. Hierzu gehört eine Aufklärung über die Verlustrisiken, die steuerlichen Risiken, die eingeschränkte Handelbarkeit und auch die weichen Kosten.

Unterbleibt eine derartige Aufklärung, so macht sich die Bank bzw. das jeweilige Beratungsinstitut grundsätzlich schadenersatzpflichtig, so Rechtsanwalt Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.





Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung eines derartigen Schadenersatzanspruchs ist dem Anleger das investierte Kapital zu erstatten, er ist von Darlehensverpflichtungen, die mit dem Fonds in direktem Zusammenhang stehen, freizustellen und darüber hinaus sind ihm auch steuerliche Nachteile, wie Säumniszinsen zu erstatten, so Rechtsanwalt Kainz abschließend.

Anleger, die sich beim Erwerb ihres Medienfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:


RA Alexander Kainz
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel. 089 / 552 999 50
Fax. 089 / 552 999 90
kanzlei(at)cllb.de
www.cllb.de



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Bereitgestellt von Benutzer: cllb
Datum: 16.08.2010 - 06:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Kainz
Stadt:

München


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Kategorie:

Recht und Verbraucher


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