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Bundesminister Westerwelle: Rücknahme des Vorbehalts zur Kinderrechtskonvention wichtiger Schritt

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Bundesminister Westerwelle: Rücknahme des Vorbehalts zur Kinderrechtskonvention wichtiger Schritt


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Anlässlich der Notifizierung der Rücknahme der deutschen Vorbehaltserklärung zur VN-Konvention über die Rechte des Kindes erklärte Bundesaußenminister Guido Westerwelle heute (15.07.):
"Die Rücknahme des deutschen Vorbehalts zur Kinderrechtskonvention ist ein wichtiger Schritt mit starker Signalwirkung. Sie unterstreicht unser deutsches Engagement für die internationale Festschreibung von Kinderrechten und die nicht minder wichtige Durchsetzung dieser Rechte.
Faire Chancen und gesicherte Rechte für Kinder sind von zentraler Bedeutung für die Zukunftschancen unserer Gesellschaft. Dafür tritt die Bundesregierung auch auf der internationalen Bühne mit allem Nachdruck ein."
Bei der Ratifizierung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 hatte die Bundesrepublik Deutschland eine Vorbehaltserklärung abgegeben, um aus damaliger Sicht Fehl- oder Überinterpretationen zu vermeiden.
Die Rücknahme dieses Vorbehalts war Bestandteil des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP und wurde am 03.05.2010 von der Bundesregierung beschlossen. Heute wurde die Rücknahme dem Generalsekretär der Vereinten Nationen notifiziert.


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Datum: 15.07.2010 - 13:47 Uhr
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