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Nachträgliche Sicherungsverwahrung

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Nachträgliche Sicherungsverwahrung


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Karlsruhe betont Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit - Joachim Herrmann: "Keine vorschnelle Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ? Schutz der Bürger wiegt schwerer als die Freiheit von Schwerverbrechern"

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem heute veröffentlichten Beschluss zur Sicherungsverwahrung den Schutz der Allgemeinheit vor die Freiheit eines mehrfach vorbestraften Sexualmörders gestellt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Von Karlsruhe geht damit ein klares Signal aus. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist keineswegs rechtsstaatlich automatisch unzulässig, wie es immer wieder die Bundesjustizministerin suggeriert. Auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 bedeutet nicht, dass wir jetzt dutzende rückfallgefährdete Schwerverbrecher sofort freilassen müssen. An die Adresse der Bundesjustizministerin sage ich daher: Hände weg von einer vorschnellen Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Sie ist ein wichtiges Instrument, um unsere Bevölkerung umfassend vor hochgefährlichen Sexualtätern zu schützen. Der Schutz unserer Bürger wiegt schwerer als die Freiheit von Schwerverbreche!
rn." Die Bundesjustizministerin sollte ihr bislang unzureichendes Konzept zur Reform der Sicherungsverwahrung schleunigst nochmals überdenken. Vorschläge aus Bayern, an denen sie sich orientieren könne, liegen auf dem Tisch. "Ziel bei der Sicherungsverwahrung muss sein: Ein hochgefährlicher, rückfallgefährdeter Schwerverbrecher muss jederzeit durch ein Gericht eingesperrt werden können ? egal, ob sich seine Gefährlichkeit bereits bei Urteilserlass oder erst später in der Strafhaft zeigt", so Herrmann.


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Datum: 13.07.2010 - 15:47 Uhr
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