businesspress24.com - Bei Ferienjobs sind ?Spielregeln? zu beachten
 

Bei Ferienjobs sind ?Spielregeln? zu beachten

ID: 227440

Bei Ferienjobs sind "Spielregeln" zu beachten


(pressrelations) -
Jugendarbeitsschutzgesetz regelt Beschäftigung in den Ferien

Düsseldorf, 13.07.2010
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Schülerinnen und Schüler dürfen normalerweise keiner Erwerbsarbeit nachgehen, für Ferienjobs gelten allerdings gesetzliche Ausnahmen. Darauf hat das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium heute (13. Juli 2010) angesichts der bevorstehenden Sommerferien hingewiesen.
Der Erholungswert der Ferien und die Leistungen in der Schule dürfen durch einen Ferienjob nicht beeinträchtigt werden. Deshalb gelten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz folgende "Spielregeln" für Ferienjobs:
? Ab 13 Jahren dürfen Schülerinnen und Schüler mit Zustimmung der Eltern leichte Arbeiten ausführen wie Zeitungen austragen, Babysitten, Nachhilfe geben oder kleine Botengänge erledigen ? allerdings nur bis zu zwei Stunden täglich.
? Einen Ferienjob dürfen Jugendliche erst ab 15 Jahren annehmen. Dabei darf im Jahr an maximal 20 Tagen, pro Woche höchstens an fünf Tagen gejobbt werden. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten; nächtliche Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr sowie die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sind tabu. Für Branchen wie Gastronomie, Landwirtschaft sowie Tätigkeiten im Gesundheitsdienst und im Bäckereihandwerk gelten Ausnahmen.
? Die Jugendlichen dürfen nur Arbeiten verrichten, die sie körperlich nicht überfordern und die keine gesundheitlichen Gefahren bergen. Fließband- und Akkordarbeiten sind unzulässig. Der Arbeitgeber hat die Jugendlichen vor der Arbeitsaufnahme zu unterweisen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren hinzuweisen.
? Jugendliche sind bei Ferienjobs über den Arbeitgeber unfallversichert, Beiträge zu den Sozialversicherungen fallen nicht an.
? Verstöße von Arbeitgebern gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit und können in schweren Fällen auch als Straftat verfolgt werden.




Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen:
Arnsberg Tel.: 02931-82-0
Detmold Tel.: 05231-71-0
Düsseldorf Tel.: 0211-475-0
Köln Tel.: 0221-147-0
Münster Tel.: 0251-411-0
Infos zu Ansprechpartnern sowie das Jugendarbeitsschutzgesetz finden sich auch über die Internetseiten des Ministeriums www.mags.nrw.de sowie auf www.arbeitsschutz.nrw.de


Presse - Kontakt
Kathrin Rebbe
Pressesprecherin
Tel. :0211/855-3118
Fax.: 0211/855-3127
E-Mail: presse(at)mags.nrw.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Mercuria Energy Group unterstützt erstes CDM-Projekt in Guinea
Neuer TEEB-Bericht vorgelegt: Biologische Vielfalt immer stärker im Fokus der Wirtschaft
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 13.07.2010 - 14:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 227440
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 76 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bei Ferienjobs sind ?Spielregeln? zu beachten
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW)



 

Who is online

All members: 10 580
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 88


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.