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KOLB: Fairer Lohn für Zeitarbeit ? Grundsatz des equal pay stärken (12.07.2010)

ID: 226455

KOLB: Fairer Lohn für Zeitarbeit ? Grundsatz des equal pay stärken (12.07.2010)


(pressrelations) - BERLIN. Zur Diskussion um einen Mindestlohn für die Zeitarbeit erklärt der stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Heinrich KOLB:

Die FDP-Bundestagsfraktion tritt für eine faire Entlohnung in der Zeitarbeit ein. Eine solche faire Entlohnung ist Voraussetzung für ihre gesellschaftliche Akzeptanz und damit für den zukünftigen Bestand der Zeitarbeit als einem der wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Zeitarbeit dient der flexiblen Reaktion auf Auftragsschwankungen, ist aber kein Mittel zur Ersetzung von Stammbelegschaften oder für Lohndifferenzierung nach unten.

Wir wollen daher den Grundsatz des equal pay (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) im Bereich der Zeitarbeit stärken. Die Angleichung an die Entlohnung der Stammbelegschaft des Entleihers ist sachgerecht und dient den Interessen der Zeitarbeitnehmer besser als ein Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche, den die FDP ablehnt.

Die mit den Hartz-Gesetzen seinerzeit von der rot-grünen Bundesregierung in das Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetz (AÜG) eingeführte Tariföffnungsklausel hat zu einer Umkehrung des Regel-Ausnahmeverhältnisses geführt: Die Entlohnung der Zeitarbeitnehmer wird heute zu fast 100% per Zeitarbeits-Tarifvertrag festgelegt. Die Gleichbehandlung mit der Stammbelegschaft ist dahinter nahezu vollständig zurückgetreten. Besonders problematisch ist in der Wahrnehmung der Betroffenen, aber auch der Bevölkerung insgesamt, dass die Abweichung per Tarifvertag zeitlich unbefristet ? also im Extremfall über Jahre hinweg erfolgen kann.

Wir wollen daher die Möglichkeit im AÜG, per Tarifvertrag vom Grundsatz des equal pay abzuweichen, zeitlich begrenzen. Zu Beginn eines Entleihverhältnisses, also in der Einarbeitungszeit, und für eine befristete Zeit danach, ist es sinnvoll, eine gewisse Flexibilität bei der Entlohnung zuzulassen. Danach wollen wir die Angleichung der Entlohnung an die Stammbelegschaft.





Wir sind überzeugt, dass mit einer solchen Regelung die Funktion der Zeitarbeit als Brücke aus der Arbeitslosigkeit in ein Arbeitsverhältnis (mehr als 60% der Zeitarbeitnehmer waren vorher nicht regulär beschäftigt) erhalten bleibt, aber zugleich der Schutz für über einen längeren Zeitraum entliehene Arbeitnehmer verbessert werden kann.


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Datum: 12.07.2010 - 07:33 Uhr
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