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mietwagenmarkt.de rät: Die Verkehrsregeln des Reiseziels genau anschauen

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Die Sommerferien stehen kurz vor der Tür und der Mietwagen ist in den meisten Fällen auch schon vor Urlaubsantritt gebucht. Doch bevor es mit der Mietwagen Fahrt so richtig losgehen kann, sollten Sie sich mit den Verkehrsregeln Ihres auserkorenen Reiseziels näher auseinandersetzen.


(businesspress24) - Wer einen Mietwagen für den Urlaub gebucht hat, sollte es nicht versäumen, sich die Verkehrsordnungen des ausgesuchten Reiseziels genauer anzuschauen. Ansonsten kann es passieren, dass Sie mit unangenehmen Überraschungen rechnen und bei Verstößen im Verkehr mitunter recht hohe Geldstrafen zahlen müssen. Denn nur, weil bestimmte Fahr- und Verhaltensweisen in Deutschland nicht oder nur mit geringen Bußgeldern geahndet werden, heißt es nicht, dass es im Urlaubsland genauso aussieht.

Geschwindigkeitsüberschreitungen

Zu saftigen Strafen kann es in manchen Ländern kommen, wenn Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht beachten. Im Ausland gelten, anders als bei uns in Deutschland, oft rigide Tempolimits. In Frankreich, Italien und Österreich darf man beispielsweise nur bis Tempo 130km/h auf der Autobahn fahren, in der Schweiz und in Spanien 120km/h und in England sogar nur 70m/h, was circa 112km/h entspricht. Schmerzlich hoch sind dann die fälligen Strafen. Von 150€ in Italien über mehrere Tausend Euro in Frankreich oder England. Das muss nicht sein – deshalb vorher schlau machen, wie die Tempolimits in Ihrem Urlaubsland sind, um sich solche eventuell hohen Strafen zu ersparen.

Alkohol und Autofahren

In Deutschland liegt die Promillegrenze bei 0,5. Auch in Ländern wie Frankreich, Niederlande und Kroatien liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Generell schwankt die Spanne der Promillegrenze in Europa allerdings stark, von 0,0 bis 0,8. In Großbritannien beispielsweise darf man zwar immer noch mit einem Wert von 0,8 Promille fahren, doch wer darüber liegt, kann mit empfindlichen Strafen rechnen. Bis zu 6.500 Euro Strafe muss im Höchstfall gezahlt werden. In Italien wird bei einer Promille von über 1,5 sogar der Wagen beschlagnahmt und in Spanien ist unter Umständen sogar mit Haftstrafen zu rechnen.

Rauchen und telefonieren

In den meisten Ländern ist das Telefonieren während der Autofahrt verboten bzw. nur noch mit Kopfhörern oder Freisprechanlage erlaubt. Wie hier in Deutschland, so auch in Frankreich, Italien, Österreich, Portugal und der Schweiz. In Spanien sind sogar nicht mal mehr Kopfhörer erlaubt und in Irland müssen Sie während der Autofahrt ganz aufs Telefonieren verzichten. Wer trotzdem telefoniert und dann erwischt wird, muss im Zweifel mehrere Hundert Euro berappen. Ähnlich ärgerlich werden kann es, wenn Sie zum Beispiel in Schottland, Belgien oder Norwegen beim Rauchen erwischt werden. In diesen Ländern ist das Rauchen hinterm Steuer ganz verboten. Wer erwischt wird, muss ebenfalls mit Bußgeldern im dreistelligen Bereich rechnen. Spezieller Fall sind übrigens die USA. Dort herrschen in den jeweiligen Bundesstaaten mitunter andere Regeln und Vorschriften. So darf in manchen Staaten nur nicht im Auto geraucht werden, wenn Jugendliche oder Kinder mit im Auto sitzen.





Verbandskasten und Warnweste

In vielen Ländern ist es außerdem Pflicht, einen Verbandskasten sowie ein Warndreieck mitzuführen, ebenso eine Warnweste. In beliebten Urlaubsdestinationen wie Spanien und Italien muss man außerdem, sofern es zu einem Schaden gekommen ist, beim Verlassen des Fahrzeuges die Warnweste anlegen. Verstöße gegen diese gesetzlich festgelegte Vorschrift sind mit Bußgeldern von bis zu 600 Euro datiert. Das Fehlen der Warnweste im Auto immerhin mit 60 Euro.


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Datum: 07.07.2010 - 10:42 Uhr
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