businesspress24.com - Neuerung im Immobilienrecht
 

Neuerung im Immobilienrecht

ID: 223607

Arglistige Täuschung berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag


(LifePR) - Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich über eine Neuerung im Immobilienrecht, so berichtet das Immobilienportal www.myimmo.de. Hat ein Verkäufer bei Unterzeichnung eines Kaufvertrags Mängel wissentlich verschwiegen, so steht dem Käufer das Recht zu, vom Kaufvertrag ohne Wahrung einer Frist zur Mangelbeseitigung, zurückzutreten. Wurde von ihm jedoch jene Frist gesetzt, obwohl er trotz der willentlichen Täuschung nicht dazu verpflichtet gewesen wäre, erlischt sein Recht auf einen Rücktritt.
Grundlage für diese neue Gesetzeslage ist ein kürzlich verhandelter Fall. Dabei ging es um eine Eigentumswohnanlage, in die Wasser eintrat. Nachdem der Eigentümer der Wohnung (http://www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/wohnung) den Verwalter informiert hatte, wurde bei einer anschließenden Eigentümerversammlung beschlossen, einen Architekten mit der Ursachenrecherche zu beauftragen.
Kurz darauf verkaufte ein Wohnungseigentümer der Anlage seine Bleibe. Er verschwieg dem Käufer den Feuchtigkeitseintritt im Gebäude. Zwischenzeitlich war der Architekt auf die Ursache der Misere gestoßen, eine weitere Eigentümerversammlung beschloss die Sanierung der gesamten Wohnanlage. Der besagte Käufer räumte dem Verkäufer eine Frist zur Mangelbeseitigung ein. Letzterer kam seiner Pflicht nach. Dennoch trat der Käufer anschließend vom Kaufvertrag zurück.
Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Verkäufers, da dieser innerhalb der gesetzten Frist der Nacherfüllung nachgekommen ist. Lediglich besondere Umstände berechtigen den Käufer zu einem Rücktritt vom Kaufvertrag. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn er bei Abschluss des Vertrags arglistig getäuscht worden wäre, sodass eine anberaumte Mängelbeseitigung für den Käufer nicht zumutbar wäre.
Weitere Informationen:http://news.myimmo.de/ruecktritt-vom-kaufvertrag-bei-verschwiegenem-mangel/9110.html

Die Unister-Gruppe betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.kredit.de, www.geld.de, Versicherungen mit www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de sowie Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch beim kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de ersteigert werden.






Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Unister-Gruppe betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.kredit.de, www.geld.de, Versicherungen mit www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de sowie Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch beim kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de ersteigert werden.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Wechsel in der Stabsstelle Kommunikation der STG
40 Jahre Nationalpark Bayerischer Wald
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 07.07.2010 - 02:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 223607
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

pzig


Telefon:

Kategorie:

Urlaub & Reisen


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 104 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neuerung im Immobilienrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Unister Media GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Unister Media GmbH



 

Who is online

All members: 10 587
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 109


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.