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Länder müssen barrierefreies Bauen ermöglichen

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Länder müssen barrierefreies Bauen ermöglichen


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Einigung zum Entwurf der DIN 18040

Anlässlich der Einigung zum Entwurf der DIN 18040 zum barrierefreien Bauen erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk MdB:

Die Bundesländer haben jetzt die Möglichkeit, die vom DIN-Ausschuss für barrierefreies Bauen verabschiedete DIN 18040 entsprechend der örtlichen Gegebenheiten anzuwenden. Fast zwölf Jahre haben die Experten im DIN-Ausschuss beraten, um den ersten Teil der DIN 18040 zu verabschieden. Dieser Aufwand muss sich für Menschen mit Behinderung und ihre Familien lohnen. Damit die DIN rechtsgültig für alle Bauherren wird, sollten die Bundesländer sie jetzt als technische Baubestimmung zur Umsetzung ihrer Landesbauordnung verabschieden. Einerseits muss die Frage des Standards noch stärker öffentlich diskutiert werden, andererseits brauchen wir auch künftig inhaltliche Schwerpunkte für Architekten, Planer, Handwerker und auch für private Bauherren, um Barrierefreiheit zu erreichen.

Die DIN 18040 definiert die Barrierefreiheit für alle öffentlich zugänglichen Gebäude wie Restaurants, Cafés, Kinos, Theater, Schwimmbäder oder Fitnessstudios. Sie berücksichtigt die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung, insbesondere mit einer Seh- oder Hörbehinderung, motorischer oder kognitiver Einschränkung. Darüber hinaus profitieren auch Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen oder Reisende mit Gepäck von barrierefreien Baubestimmungen.

Die Länder müssen diese Bau-Norm in kommunales Recht gießen. Das bringt uns der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich einer barrierefreien Umwelt ein gutes Stück näher.


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Datum: 06.07.2010 - 09:17 Uhr
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