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Heimgesetz - GRÜNE für Selbstbestimmung und Wahlfreiheit der Betroffenen

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Heimgesetz - GRÜNE für Selbstbestimmung und Wahlfreiheit der Betroffenen


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Die Selbstbestimmung und Wahlfreiheit von Heimbewohnern soll für die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Mittelpunkt eines neuen Heimgesetzes stehen. Diese Selbstbestimmung sehen sie im SPD-Gesetzentwurf zu wenig berücksichtigt. Allerdings begrüßen es DIE GRÜNEN, dass die SPD mit ihrem Gesetzentwurf, der heute debattiert wird, das parlamentarische Verfahren für eine hessische Gesetzgebung eröffnet habe. "Hessen hinkt wieder einmal hinterher und gehört zu den fünf Ländern, die noch kein eigenes Gesetz haben. Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Länder für das Heimrecht zuständig", verweist die sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Kordula Schulz-Asche.

Nach Auffassung der GRÜNEN sollen die betroffenen Menschen Wahlfreiheit bei der Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen haben. Auch sollen Pflegedienste und Betreuungsdienste für Menschen mit Behinderungen bestimmten, gesetzlich festgelegten Standards entsprechen. Einbezogen werden sollen nicht nur die stationären Einrichtungen, sondern auch die ambulanten Dienste. Zudem müsse die Heimaufsicht so ausgestaltet werden, dass eine konsequente Kontrolle der Einrichtungen sowie die Abstellung von möglichen Mängeln so schnell wie möglich erfolgen könne. "Wir haben gerade erst in Hessen erlebt, wie wichtig eine funktionierende Heimaufsicht ist", unterstreicht Kordula Schulz-Asche und sieht einer spannenden Diskussion im Ausschuss entgegen.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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Datum: 22.06.2010 - 17:47 Uhr
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