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Der empfohlene Mindestlohn in der Pflege darf nicht aufgeweicht werden

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Der empfohlene Mindestlohn in der Pflege darf nicht aufgeweicht werden


(pressrelations) - Zur Einlegung des Leitungsvorbehalts von Bundeswirtschaftsminister Rainer Bruederle bei der Einfuehrung eines Mindestlohns in der Pflege und einer moeglichen Befristung des Mindestlohns bis zum 31. Dezember 2011, erklaert die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Hilde Mattheis:

Fuer die 800.000 Beschaeftigten in der Pflege ist es ein Schlag ins Gesicht, dass Wirtschaftsminister Rainer Bruederle die Einfuehrung des Mindestlohns in der Pflege nun aufweichen will.
Es war ein langer Weg, bis sich Arbeitgeber und Gewerkschaftsvertreter in der extra eingesetzten Kommission auf einen Mindestlohn geeinigt haben. Es kann nicht sein, dass sich der Bundeswirtschaftminister nun ueber die Empfehlungen der Pflegekommission hinwegsetzt.

Statt sich fuer bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege einzusetzen, und somit auch fuer Nachwuchs in den Pflegeberufen zu sorgen, moechte der Bundeswirtschaftsminister wohl, dass hier weiter fuer Hungerloehne gearbeitet werden muss. Gute Pflege hat ihren Preis. Ein Mindestlohn schuetzt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping und ist ein wichtiger Schritt bei der Qualitaetssicherung in der Pflege. Deshalb ist der Mindestlohn in der Pflegebranche laengst ueberfaellig.

Ende Maerz hatte sich die Pflegekommission auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro im Westen und 7,50 im Osten geeinigt und Steigerungsraten bis 2013 festgelegt. Urspruenglich war geplant, den Mindestlohn per Rechtsverordnung ab dem 1. Juli 2010 einzufuehren.


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Datum: 10.05.2010 - 13:47 Uhr
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