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Reform sichert Arbeitsvermittlung mit kommunaler Kompetenz

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Reform sichert Arbeitsvermittlung mit kommunaler Kompetenz


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Kommunale Option wird auf eine zukunftsfeste verfassungsrechtliche Grundlage gestellt

Zur 1. Lesung der von den Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) und zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz MdB:

Die bisherige erfolgreiche Arbeitsvermittlung aus einer Hand soll in eine verfassungsgemäße Form überführt werden. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die Bewältigung der Langzeitarbeitslosigkeit. Für die Arbeitsuchenden und ihre Familien herrscht damit ebenso Klarheit und Sicherheit wie für die Mitarbeiter in den Verwaltungen. Mit der Organisationsreform stellen wir nicht nur sicher, dass die Kommunen auch in Zukunft mit der Bundesarbeitsverwaltung in gemeinsamen Einrichtungen zusammenwirken können. Auch die kommunale Option wird auf eine zukunftsfeste verfassungsrechtliche Grundlage gestellt. Aus kommunaler Sicht ist die Ausweitung der Zahl der Optionskommunen von 69 auf 110 von besonderer Bedeutung. Dies gibt weiteren Landkreisen und kreisfreien Städten Gelegenheit zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Ihre Stärke liegt in der auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmten Hilfe. Unser Ziel ist eine gleichberechtigte und partnerschaftliche Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit vor Ort. Die im christlich-liberalen Koalitionsvertrag beschriebene Kompetenz und Erfahrung der Kommunen kommt so bestmöglich zum Tragen.


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Datum: 06.05.2010 - 12:17 Uhr
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