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Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk endlich in Kraft

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Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk endlich in Kraft


(pressrelations) - Frankfurt am Main - Die rund 60 000 Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk haben ab morgen wieder einen Mindestlohn. Er tritt am Tage nach der heutigen Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Bundesanzeiger in Kraft. Durch die Rechtsverordnung wird der zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Bundesinnungsverband für das Dachdeckerhandwerk bereits am 28. September letzten Jahres abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag auf alle in- und ausländischen Betriebe der Branche erstreckt, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht.

"Der Mindestlohn steht dafür, dass sich erneut die Tarifvertragsparteien durchgesetzt haben. Er ist ein wichtiger Faktor für faire Wettbewerbsbedingungen im Dachdeckerhandwerk", sagt Dietmar Schäfers, stellvertretender Vorsitzender der IG BAU zuständig für das Bauausbaugewerbe.

Nach dem Tarifvertrag vom 28. September 2009 beträgt der Mindestlohn für die Dachdecker bundesweit künftig 10,60 Euro. Mit Wirkung ab 01.01.2011 erhöht sich der Mindestlohn auf 10,80.

"Dass der Mindestlohn so spät kommt, liegt im Verantwortungsbereich der neuen Bundesregierung. Geplant war, dass er zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt", sagt der stellvertretende Vorsitzende der IG BAU.

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Sigrun Heil
Pressesprecherin IG Bauen-Agrar-Umwelt

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Datum: 18.03.2010 - 17:47 Uhr
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