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Stadt Halle Saale erläßt neue Verordnung über das unerlaubte Lösen von Problemen.

ID: 178761

Die Stadt Halle Saale hat eine neue Verordnung über das unerlaubte Lösen von Problemen erlassen. Anlass war die Besetzung des Wittekindbad Solbad Halle Saale durch Tomas Alexander Hartmann, der im August 2008 mit einer Eigeniniative das Promlem des Verfallls lösen wollte. Mit der VO erhofft sich die Stadt Halle Saale einen umfasserenden Schutz vor Bürgern die die Probleme der Stadt selbst in die Hand nehmen wollen.
Der Dokumentarfilm von Kameramann und Regisseur Eberhard Teichgräber über das Wittekindbad „Glanz und Elend einer Legende – Das Solbad Wittekind in Halle“ kommt am 14. März im Kino Lux am Zoo.


(businesspress24) - § 209 OWiG
Unerlaubtes Lösen von Problemen

§ 209 Tatbestand
(1) Das Lösen von Problemen in der Stadt Halle ist verboten.
Wer ordnungswidrig handelt indem er das Lösen von Problemen zum Vorteil der Stadt Halle Saale durch vorsätzliche Handlung begeht wird mit Geldbuße mit bis zu einhundertausend Euro bestraft. Der Versuch ist strafbar.


§ 209 Verantwortlichkeit
(2) Nicht vorwerfbar handelt, wer bei dem Lösen von Problemen zum Vorteil der Stadt Halle unter Vollrausch steht oder wegen einer krankhaften
seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen
Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das
Unerlaubte der Handlung, namentlich das Lösen von Problemen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

§ 209 Versuch
(3) Eine Ordnungswidrigkeit versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Handlung zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt und beabsichtigt das Lösen von Problemen zum Vorteil der Stadt Halle vorsätzlich herbeizuführen.

§ 209 Beteiligung
(4) Beteiligen sich mehrere an einer Ordnungswidrigkeit, so handelt jeder von ihnen ordnungswidrig.

§ 209 Höhe der Geldbuße
(5) Die Geldbuße beträgt mindestens fünfhundert Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes
bestimmt, höchstens einhunderttausend Euro.*

Dagmar Szabados




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drucken  als PDF  an Freund senden  Die Kultur der Hochbegabten
Vernissage am 18.03.2010 bei Wehrle fineArt in Freiburg
Bereitgestellt von Benutzer: tomashartmann
Datum: 13.03.2010 - 10:53 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Kunst und Kultur


Anmerkungen:
* bei dem Artikel handelt es sich um einen Satirebeitrag der durch die Kunstfreiheit Art.5 Abs.3 GG geschützt ist

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