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Lufthansa muss sich an Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr beteiligen

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Lufthansa muss sich an Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr beteiligen


(pressrelations) - Zum herrschenden Chaos an den Flughaefen erklaert die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss und der zustaendige Berichterstatter Heinz Paula:

Streik gilt als aussergewoehnlicher Umstand. Die Annullierung eines Fluges und die Pflicht der Fluggesellschaft zur Entschaedigung entfaellt, wenn das betreffende Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Massnahmen ergriffen hat.

Doch was ist zumutbar? Verspaetung, Annullierung und Ueberbuchung sind fuer Verbraucher nicht nur ein Aergernis, wenn Termine oder Anschlussfluege verpasst werden, sondern fuehren oft auch zu finanziellen Schaeden.

Wir fordern deshalb dringend die Teilnahme der Fluggesellschaften an der Schlichtungsstelle fuer den oeffentlichen Personenverkehr. Die Schlichtung soll schnell und kostenguenstig zu einer guetlichen Einigung zwischen Anbietern und Verbrauchern fuehren, gerade wenn wie bei Streik, falschen Auskuenften oder missglueckten Umbuchungen unklar ist, ob tatsaechlich ein Schadensersatzanspruch der Verbraucher besteht.

Die Teilnahme an der Schlichtung fuehrt zu hoher Kundenzufriedenheit und ist damit ein Instrument der Kundenbindung. Und das Problem brennt den Verbrauchern weiterhin auf den Naegeln: Trotz Streikabbruch flieg Lufthansa die Woche nur mit Notplan und die Fluggaeste bangen weiter um ihre Befoerderung.


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Datum: 23.02.2010 - 12:47 Uhr
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