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Supervision zwischen Vertrauensschutz und Schweigepflicht

ID: 1563284

optcom / 25.6.2021 – Als allgemein anerkannte Regel im Beratungsprozess gilt der Respekt vor der Autonomie des Klienten. Für dieses Thema bedeutet Autonomie aber auch den Schutz vertraulicher Daten des Klienten durch den Berater, da nur der Klient selbst über die Preisgabe bzw. Veröffentlichung von sensiblen Daten und Informationen über sich selbst bestimmt.

Dabei hat der Vertrauensschutz noch weitere Ebenen, worüber die sich Coaches oder Supervisionen meistens nur eingeschränkt bewusst sind.


(businesspress24) - Supervision zwischen Vertrauensschutz und Schweigepflicht

- Rechtliche Grundlagen von Datenschutz Schweigepflicht in der Beratung -

optcom / 25.6.2021

Dabei hat der Vertrauensschutz noch weitere Ebenen, wor

Wie werden die Beziehungen von Coaches und Supervisoren untereinander bei dem Austausch von Informationen
darf der Coach/ Supervisor an andere weitergeben?

Ein solches Fehlverhaltens im Umgang mit Daten und Informationen hat sowohl Auswirkungen auf eine der oben genannten Ebenen, als auch auf die Klienten und den Berater und zum Teil sogar auf Dritte.

Wichtig ist es also, die entsprechenden rechtlichen Regelungen zu kennen. Grundlagen zum Datenschutz und zur allgemeinen Schweigepflicht finden sich in unterschiedlichen Normen. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang die Datenschutzgesetze (DSGVO, BDG, LDSG), die Sozialgesetzb

Fazit: Grunds



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Bonhoefferstraße 4
32756 Detmold
Telefon 05231/ 680409
Web: www.optcom.eu
E-Mail: info(at)optcom.eu

Geschäftsführung: Stephan Dietsche, Frank Sommerfeld

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Datum: 25.06.2021 - 12:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Frank Sommerfeld
Stadt:

Detmold


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Kategorie:

Dienstleistung


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.06.2021
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