Kommentar zur ersten eingereichten Revision im Lübcke-Prozess
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(ots) - Die einen forderten lebenslang wegen Mittennoch hat er nun Revision eingelegt.
Es ist sein gutes Recht. Und eigentlich verwundert es auch nicht. Es passt zu seinem Auftritt, dem gesamten Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit sss das in der Szene auch angekommen ist.
Das Urteil im Lten milde Strafen. Keiner blieb in Haft.
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Datum: 02.02.2021 - 12:06 Uhr
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