Neues Gesetz: Die geteilte Maklerprovision führt zu Interessenskonflikten
Pressemitteilung OTTO STÖBEN 10.12.2020
Am 23. Dezember 2020 tritt das neue ‚Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser’ in Kraft. Zukünftig ist es nicht mehr möglich, dass ein Immobilienmakler für den ihn beauftragenden Verkäufer unentgeltlich tätig wird und der Käufer die Maklerprovision allein übernehmen muss. Der Verkäufer muss in diesem Falle mindestens die Hälfte der Provision übernehmen.

(businesspress24) - Insgesamt sind laut Gesetz 4 Wege zur Maklerprovision m
1. Der Makler vereinbart jeweils zur H
2. Der Verk
3. Der Verk
4. Der K
Vereinbart ein Makler eine Doppelprovision, dann darf er zuk
Genau bei dieser Doppelprovisionsvereinbarung kann es schnell zum Interessenskonflikt kommen. Der Makler muss dem Verk
Bei der OTTO ST
Viele Makler verstehen sich gerne als vollkommen neutrale Mittler zwischen Verk
Kaufinteressenten fragen sich daher nicht ganz zu Unrecht, wof
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Datum: 10.12.2020 - 08:48 Uhr
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