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Neues Gesetz: Die geteilte Maklerprovision führt zu Interessenskonflikten

ID: 1556800

Pressemitteilung OTTO STÖBEN 10.12.2020

Am 23. Dezember 2020 tritt das neue ‚Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser’ in Kraft. Zukünftig ist es nicht mehr möglich, dass ein Immobilienmakler für den ihn beauftragenden Verkäufer unentgeltlich tätig wird und der Käufer die Maklerprovision allein übernehmen muss. Der Verkäufer muss in diesem Falle mindestens die Hälfte der Provision übernehmen.


(businesspress24) - Insgesamt sind laut Gesetz 4 Wege zur Maklerprovision m

1. Der Makler vereinbart jeweils zur H

2. Der Verk

3. Der Verk

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Vereinbart ein Makler eine Doppelprovision, dann darf er zuk

Genau bei dieser Doppelprovisionsvereinbarung kann es schnell zum Interessenskonflikt kommen. Der Makler muss dem Verk

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Viele Makler verstehen sich gerne als vollkommen neutrale Mittler zwischen Verk



Kaufinteressenten fragen sich daher nicht ganz zu Unrecht, wof

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OTTO STÖBEN ist ein Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im Immobilien-Management und acht Büros in Schleswig-Holstein. Als Maklerunternehmen in der vierten Generation verknüpft OTTO STÖBEN stets diese Erfahrung mit frischer Innovation.



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Datum: 10.12.2020 - 08:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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