ARD-Sender rufen Bundesverfassungsgericht an
(ots) - Die Lage in Sachsen-Anhalt zeigt: Es ist aktuell nicht mehr mit einer Zustimmung zur Anpassung des Rundfunkbeitrags zu rechnen. Damit ist die Finanzierung der
Die Rundfunkfreiheit ist in Deutschland ein Grundrecht und damit ein sehr hohes Gut. Das Verfassungsgericht hat in seinen Urteilen ik auch enge Grenzen gesetzt, wenn sie von der Beitragsempfehlung der KEF abweichen will.
ARD-Vorsitzender Tom Buhrow: "Ich bedauere das Ergebnis. Der gesamte Prozess zur Anpassung des Rundfunkbeitrags scheitert bundesweit an Sachsen-Anhalt, nachdem der Ministerpr"
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Datum: 08.12.2020 - 10:51 Uhr
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