Teil-Shutdown im November: Mit Billigung der Richter / Kommentar von Christian Rath
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(ots) - Der aktuelle Eilbeschluss aus Karlsruhe betrifft zwar nur ein Kino, ist aber auch auf andere Einrichtungen anwendbar: zum Beispiel die Gastronomie, Wellness-, Sport- und Kultureinrichtungen. Die Karlsruher Entscheidung kommt nicht
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Datum: 12.11.2020 - 16:33 Uhr
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