Staatsrechtler halten Wahlausschluss 16-Jähriger bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern für "verfassungswidrig"
(ots) - Staatsrechtler halten Wahlausschluss 16-J"verfassungswidrig"
Heu"betr", dass Wahl wiederholt werden muss - "Landtag muss Wahlgesetz dringend "
Osnabr"betr", dass die Wahl wiederholt werden muss. In der Landesverfassung von MV werde kein Mindestwahlalter festgelegt, "daher steht auch den unter 18-J", argumentieren die Rechtswissenschaftler Hermann Heu"Nord", der der "Neuen Osnabr" (NOZ) vorab vorliegt.
Das vom Landeswahlgesetz festgelegte Mindestalter von 18 Jahren "verst", schlie"Das Risiko, dass die G"
Die SPD in Mecklenburg-Vorpommern wollte das Wahlalter f"Der Landtag hat die Verpflichtung, den verfassungswidrigen Zustand des Wahlmindestalters von 18 Jahren noch vor der Landtagswahl im Herbst 2021 zu beseitigen", schreiben sie.
"Die Zeit reicht bei Weitem aus", sagte Heu"Unsere Argumentation, dass der Wahlrechtsentzug f"
Mecklenburg-Vorpommern ist eines von mehreren Bundesl
Laut Heu"Denn kleinere Parteien und insbesondere die Gr", hei
Pressekontakt:
Neue Osnabr
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/58964/4750617
OTS: Neue Osnabr
Original-Content von: Neue Osnabr
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 01.11.2020 - 19:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1555315
Anzahl Zeichen: 7097
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Osnabrück
Telefon:
Kategorie:
Wahlen
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 41 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Staatsrechtler halten Wahlausschluss 16-Jähriger bei Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern für "verfassungswidrig"
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).