Oracle ULA - All you can eat!
(PresseBox) - Seit ca. 2006 verkauft Oracle die Oracle ULAs (Oracle Unlimited License Agreement). Wir haben uns die M
Seit GrProLicense in 2009 haben wir unseren Mandanten in 124 Fhttps://www.prolicense.com/fileadmin/user_upload/content/documents/case_studies/ProLicense_Case_Study_ULA_Support-Optimierung.pdf)
Was ist bei ULAs insbesondere zu beachten?
Es ist ein komplexes Vertragswerk und muss zur individuellen Kundensituation passen. Ohne den Anspruch an Vollst
1. Ist der Preis fair?
Erinnert Euch: Ihr habt bereits Lizenzen f
2. Wer ist von der ULA abgedeckt?
Die Kundendefinition ist eines der wichtigsten Verhandlungsparameter. Steht diese erst einmal fest, so ist Oracle w
3. Zertifizierung = Audit = Risiko!
Am Ende des Deploymentzeitraums pr
4. Public Cloud ? Nutzung?
Hier wird es abenteuerlich. W
Eine Legaldefinition von Public Cloud wird von Oracle nicht angeboten. Oracle subsummiert letztlich viel mehr unter diesem Begriff, als Euch lieb sein kann. Also versucht bei den Verhandlungen diesen Begriff zu definieren. Das kann Euch viel Flexibilit
5. Mangelndes Lizenzmanagement!
Es kommt immer wieder vor: Viele Kunden verstehen die ULA als Freifahrtschein den Lizenzeinsatz f
Ihr verzichtet auf die M
Sehr h
Die ULA kann Euch erhebliche Vorteile bringen. Aber schlie
Mehr zum Oracle ULA Lizenzmanagement erfahrt Ihr hier:
https://www.prolicense.com/...
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 12.10.2020 - 06:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1554560
Anzahl Zeichen: 2518
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Hamburg
Telefon:
Kategorie:
Softwareindustrie
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 42 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Oracle ULA - All you can eat!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ProLicense GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).