businesspress24.com - Keine zweckgebundene Geldleistung bzw. nachträgliche Kostenerstattung
 

Keine zweckgebundene Geldleistung bzw. nachträgliche Kostenerstattung

ID: 1548314


(businesspress24) - Essen - Durch das Jahressteuergesetz 2019 ist die M& Partner in D



Zur Verdeutlichung der Versch



Tankgutschein: Das Unternehmen schreibt einen Gutschein



"Das hei"Bezahlkarte" genannt - im Wert von 44 EUR, die bundeseinheitlich ausschlie", erkl



Nachfolgend drei Beispiele, wie nicht mehr abgerechnet werden kann:



Beispiel A:

Die Arbeitnehmer d



Beispiel B:

Der Arbeitgeber gibt seinem Arbeitnehmer aufgrund einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung die Zusage, die monatlichen Kosten f



Beispiel C:

Die Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber aufgrund einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung eine Prepaid-Kreditkarte, auf der am ersten Werktag eines jeden Monats ein Guthaben von 44 EUR aufgeladen wird. Die Prepaid-Kreditkarte kann weltweit als generelles Zahlungsmittel eingesetzt wird. Es handelt sich nicht um einen Sachbezug, sondern um eine Geldleistung (sog. Open-Loop-Karte). Die monatliche 44-Euro-Freigrenze f ist dem Arbeitnehmer jeweils im Zeitpunkt der Aufladung des Guthabens zugeflossen.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de



Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 16.04.2020 - 09:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1548314
Anzahl Zeichen: 3292

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:

Essen


Telefon: 0201-81095-0

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)


Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 200 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Keine zweckgebundene Geldleistung bzw. nachträgliche Kostenerstattung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Roland Franz& Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Roland Franz& Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte



 

Who is online

All members: 10 586
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 77


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.