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Freiheit am Lebensende / Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Sterbehilfe-Verbot für nichtig. Das ist ein befreiender Entschluss in einer hochsensiblen Frage. Von Jana Wolf

ID: 1546303


(ots) - Darf der Gesetzgeber
entscheiden? Nein, das darf er nicht. Dieses klare Nein wurde am Mittwoch mit
dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts besiegelt, das den umstrittenen
Paragraf 217 des Strafgesetzbuches f
Richter nicht am Verbot der gesch
Form festhalten w
g
bringt rechtliche Sicherheit f
Bein im Gef
wichtiger noch: Es st
das eigene Sterben zu entscheiden. Das Urteil schafft Freiheit am Lebensende.
Wenn hier von Freiheit die Rede ist, dann ist keineswegs ein leichtfertiger
Umgang mit dem Sterben gemeint. Die Frage, wie ein Mensch aus dem Leben scheidet
und ob er den Zeitpunkt selbst festlegen will, ist hochsensibel. Sie geht nahe,
stimmt traurig und kann auf so vielf
vielf
betont, um die aktive Sterbehilfe, sondern um die Beihilfe zum Suizid. Wer einen
Menschen auf dessen Wunsch t
nach dem Urteil. Die Verfassungsrichter hatten sich einer gro
gestellt. Sie wollten eine Antwort darauf geben, wie weit die Selbstbestimmung
von Menschen reicht, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen. Umso
bemerkenswerter ist die Klarheit ihrer Entscheidung. Erstmals formulieren die
Richter in aller Deutlichkeit, dass es ein Recht auf einen selbstbestimmten Tod
gibt. Dieses Recht schlie
von Dritten begleitet zu werden. Um diese Freiheit geht es. Bemerkenswert sind
auch die Worte des Gerichtspr"Wir m
Entschluss (den des Sterbewilligen) bedauern, wir d
umzustimmen, wir m
akzeptieren." Das zeigt deutlich: Hier soll keine fragw
gest
folgte dennoch prompt, etwa von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Wenn die
Skeptiker anmahnen, dass der Selbstt
ge
In Karlsruhe war explizit davon die Rede, dass der Gesetzgeber "ein breites
Spektrum an M" hat, die Suizidhilfe zu regulieren und
palliativmedizinische Angebote zu st
ist nicht die Aufgabe der Richter, sondern der Politik. Die Bundesregierung
k
sollten folgen. Paragraf 217 wurde urspr




Sterbehilfe-Vereinen das Handwerk zu legen. Er sollte das kommerzielle Gesch
mit dem Tod stoppen. Das ist im Kern ein guter Ansatz. In den mehr als vier
Jahren seit seiner Einf
negative Folgen f
Jahren Haft sah das Gesetz vor - das war vielen Medizinern zu heikel. In der
Konsequenz zogen sich viele Medizinier lieber zur
Patienten in dieser schwierigen Zeit zu begleiten. Was f
Gedanke, dass Menschen beim Sterben alleine gelassen werden, weil ein Paragraf
ihren
Bundesverfassungsgericht nun diesen befreienden Beschluss traf. Er schafft mehr
Freiheit nicht nur f

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Datum: 26.02.2020 - 14:37 Uhr
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