Kommentar / Die Kommunen sind auch selbst in der Pflicht = Von Thomas Reisener
(ots) - Das Grundgesetz garantiert den Kommunen das Recht auf
Selbstverwaltung. Schon seit zehn Jahren gilt das f
wechselnde Kommunen in NRW nicht mehr. Ihre Finanzlage ist so prek
ihren kommunalen Haushalt unter den Vorbehalt einer Aufsicht stellen m
dem Altschuldenfonds liegt nun ein Instrument auf dem Verhandlungstisch, das
diesen unhaltbaren Zustand mithilfe von Bundes- und Landesgeld aus der Welt
schaffen k
Aber die Kommunen d
muss eine L
verhindert. Wesentliche Ursache der Kommunalschulden ist, dass der Bund ihnen
immer mehr Aufgaben
Land den Kommunen Aufgaben
dem Bund gilt dieses sogenannte Konnexit
Zur Wahrheit geh
Desaster beigetragen haben. So meinten etwa Duisburg und andere Kommunen, sich
mit der Steag ausgerechnet einen eigenen Kohleverstromer kaufen zu m
inzwischen - nicht gerade
Andere Kommunen haben Millionen bei unseri
andere leisteten sich luxuri
es sich leisten konnten.
Der Altschuldenfonds darf schlecht wirtschaftende Kommunen nicht gleichstellen
mit solchen, die gut gewirtschaftet haben. Das Recht der Kommunen auf
Selbstverwaltung muss wieder hergestellt werden. Aber das Recht der B
einen sachgerechten Umgang mit ihrem Steuergeld auch.
www.rp-online.de
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/30621/4502090
OTS: Rheinische Post
Original-Content von: Rheinische Post,
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 24.01.2020 - 15:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1544858
Anzahl Zeichen: 3452
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 60 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kommentar / Die Kommunen sind auch selbst in der Pflicht = Von Thomas Reisener
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).