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Steuerbegünstigung von Sachbezügen bis 44 € nur noch als Ausnahme - LOFINO rechtskonform

ID: 1544044

Jahressteuergesetz 2019: Steuerbegünstigung von Sachbezügen bis 44 € nur noch als Ausnahme - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) erklärt die LOFINO-Applikation als rechtskonform


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Zuk

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Dieser Verweis hat es in sich. Die BAFIN beschreibt in Verwaltungsanweisungen (www.bafin.de >> Recht & Regelungen >> Verwaltungspraxis >> Merkbl

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Umso erfreulicher ist, dass die BaFin mit Schreiben vom 20.12.2019 das geplante Update der LOFINO-Applikation als rechtskonform best

r der LOFINO GmbH.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

LOFINO digitalisiert Bonus- und Benefits-Programme für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei gelingt mühelos der Brückenschlag von der Gewährung von zweckgebundenen Sachbezügen im Rahmen der 44 €-Freigrenze über Erholungsbeihilfen bis zu betrieblichem Gesundheitsmanagement sowie individuellen Mobilitätsbudgets - und das in einer Applikation.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Ansprechpartner:
LOFINO GmbH
Thomas Biermann
Geschäftsführer
Kapuzinerweg 37
14532 Kleinmachnow



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HR-Trend 2020: Self-Service-Talentmanagement
Bereitgestellt von Benutzer: LOFINO
Datum: 06.01.2020 - 07:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1544044
Anzahl Zeichen: 4262

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Thomas Biermann
Stadt:

Kleinmachnow


Telefon:

Kategorie:

Personalmanagement


Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.06.2020
Anmerkungen:


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