Steuerbegünstigung von Sachbezügen bis 44 € nur noch als Ausnahme - LOFINO rechtskonform
Jahressteuergesetz 2019: Steuerbegünstigung von Sachbezügen bis 44 € nur noch als Ausnahme - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) erklärt die LOFINO-Applikation als rechtskonform

(businesspress24) - Der Gesetzgeber hat durch das Jahressteuergesetz 2019 mit Wirkung ab diesem Jahr die Besteuerung von Sachbez
Zuk
Von diesem Grundsatz gibt es aber eine Ausnahme.
Gutscheine und Geldkarten gelten trotzdem als Sachbez
Dieser Verweis hat es in sich. Die BAFIN beschreibt in Verwaltungsanweisungen (www.bafin.de >> Recht & Regelungen >> Verwaltungspraxis >> Merkbl
Allgemein kann festgestellt werden, dass g
Umso erfreulicher ist, dass die BaFin mit Schreiben vom 20.12.2019 das geplante Update der LOFINO-Applikation als rechtskonform best
r der LOFINO GmbH.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
LOFINO digitalisiert Bonus- und Benefits-Programme für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei gelingt mühelos der Brückenschlag von der Gewährung von zweckgebundenen Sachbezügen im Rahmen der 44 €-Freigrenze über Erholungsbeihilfen bis zu betrieblichem Gesundheitsmanagement sowie individuellen Mobilitätsbudgets - und das in einer Applikation.
Ansprechpartner:
LOFINO GmbH
Thomas Biermann
Geschäftsführer
Kapuzinerweg 37
14532 Kleinmachnow
Datum: 06.01.2020 - 07:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1544044
Anzahl Zeichen: 4262
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herr Thomas Biermann
Stadt:
Kleinmachnow
Telefon:
Kategorie:
Personalmanagement
Meldungsart: Unternehmensinfos
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.06.2020
Anmerkungen:
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